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StartSicherheitReform der Notfallversorgung stark kritisiert

Reform der Notfallversorgung stark kritisiert

An der Reform zur Notfallversorgung wird schon lange gearbeitet. Nun wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt, der das Zusammenwirken von Ärztinnen und Ärzten, Notfallaufnahme, Rettungsdienst sowie der zentralen Rufnummer 116 117 regelt. Die Reform hat zu massiver Kritik geführt.

Der Entwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht u. a. vor, dass Patientinnen und Patienten gezielter in die richtige Behandlung kommen und nicht immer sofort in die Notaufnahme. Dies soll durch eine bessere Steuerung über neue zentrale Anlaufstellen in vielen Kliniken und bundesweit per Telefon geschehen. Geplant sind integrierte Notfallzentren, die flächendeckend an einigen ausgewählten Kliniken verteilt werden sollen. Zudem soll die zentrale Rufnummer 116 117 ausgebaut und mit der Notrufnummer 112 vernetzt werden. Auch der Rettungsdienst soll neu organisiert werden. Die Notfallrettung soll künftig regulärer Teil der Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sein.

Kritik von allen Seiten

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) lehnt den Entwurf des Bundeskabinetts zur Reform der Notfallversorgung ab, soweit damit Spar- und Organisationsvorgaben für den Rettungsdienst diktiert werden. „Es darf keine bundesgesetzliche Zuständigkeit für den Rettungsdienst geben. Das Bundesgesundheitsministerium versteht von der Organisation der Gefahrenabwehr vor Ort nichts. Die funktionierende Struktur des Rettungsdienstes in Niedersachsen würde zerschlagen“, so der Hauptgeschäftsführer des NLT, Dr. Joachim Schwind.

Von Seiten der Hilfsorganisationen kommt ebenso Kritik. Oliver Meermann, Mitglied des Bundesvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe, sieht den Entwurf äußerst kritisch: „Das Ziel, den Krankenversicherungsbeitrag stabil zu halten, ist nachvollziehbar und wichtig. Der Gesetzgeber sollte aber genau hinschauen, wo er den Rotstift ansetzt. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf kommt einem finanziellen Würgegriff sowohl für den Rettungsdienst als auch für die Pflege gleich.“

Kevin Grigorian, Experte der Johanniter für den Rettungsdienst, ergänzt: „Es ist problematisch und realitätsfern, dass das Bundesgesundheitsministerium die Finanzierung von Rettungsdienst, Krankenfahrdienst und Pflege auf die Grundlohnrate begrenzen will. Die Menschen im Rettungsdienst und in der Pflege arbeiten bereits jetzt an der Belastungsgrenze und kämpfen mit dem Fachkräftemangel.“ Währenddessen steigen die Einsatzzahlen im Rettungsdienst und die Arbeitsbelastung in der Pflege permanent. Gerade mit Blick auf den demographischen Wandel sei eine leistungsgerechte Vergütung unabdingbar, um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten, so Grigorian.

Für den Rettungsdienst sieht das Deutsche Rote Kreuz (DRK) erhebliche Risiken. In einer Stellungnahme erklärt DRK-Generalsekretär Christian Reuter: „Die im Entwurf vorgesehene pauschale Begrenzung von Vergütungssteigerungen auf die Grundlohnrate sowie zusätzliche Abschläge in den Jahren 2027 bis 2029 würden notwendige und betriebswirtschaftlich ansatzfähige Kostensteigerungen nicht mehr ausreichend abbilden. Dadurch droht eine strukturelle Unterfinanzierung der rettungsdienstlichen Vorhaltung.“ Im Zusammenwirken mit der vorgesehenen Reform der Notfallversorgung stehe somit auch mehr denn je in Frage, wie beispielsweise noch Vorhaltung für größere Schadenslagen und Katastrophen betrieben werden könne, zeigt sich Reuter kritisch.  Das DRK drängt deshalb auf eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs. „Am Ende ist niemandem geholfen, wenn wir zwar stabile Beiträge, aber keine Versorgungssicherheit haben“, sagt DRK-Generalsekretär Christian Reuter.

Konnexitätsprinzip in der Notfallversorgung

Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), erklärte zu dem Reformvorhaben: „Der Kabinettsbeschluss zur Notfallreform verkennt die Realität in den Krankenhäusern. […] Es ist kaum vorstellbar, dass Krankenhäuser unter diesen Bedingungen freiwillig Integrierte Notfallzentren (INZ) einrichten oder sich mit eigenen Ressourcen daran beteiligen – zumal diese nach aktueller Planung des Bundes hochdefizitär arbeiten sollen. Die Bundesregierung verspricht den Patienten mit der Notfallreform eine Verbesserung der Versorgung, die andere bezahlen sollen.“  Wenn INZ gewollt seien, müssten sie auch verbindlich organisiert und finanziert werden. Es gelte das Prinzip: Wer bestellt, bezahlt, so Gaß.

Kritik gab es jedoch nicht nur am Inhalt des Gesetzentwurfs, sondern auch am Vorgehen des Bundesgesundheitsministeriums. Die Stilkritik entzündete sich daran, dass die Stakeholder an einem Donnerstag um eine Stellungnahme gebeten wurden und die Expertenanhörung bereits am darauffolgenden Montag stattfand. So blieb nicht viel Zeit zur Vorbereitung, erklärten Vertreter von Hilfsorganisationen.

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