- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
StartSicherheitBessere Abstimmung bei der Notfallversorgung

Bessere Abstimmung bei der Notfallversorgung

Schon seit Längerem wird um die Reform der Notfallversorgung gerungen. Nun liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Drucksache 21/6808) vor. Grundtenor ist, dass das System zwar gut etabliert sei, aber die Abstimmung zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen verbessert werden müsse.

Es gebe Defizite bei der effizienten Steuerung von Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene, heißt es in dem Entwurf. Grund dafür seien die zwei unterschiedlichen telefonischen Anlaufstellen: die Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Notrufnummer 112 der Rettungsleitstellen. Diese Fehlsteuerung führe zu einer Überlastung der Notaufnahmen und der Rettungsdienste. Die Lösung sollen digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) sein. Die INZ sollen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen. Die Ersteinschätzungsstelle soll für die Patientensteuerung zuständig sein. Kooperationspraxen in der Nähe der INZ sollen die Akutversorgung während der regulären Sprechstundenzeiten übernehmen. Sollten weder die Notdienstpraxis noch die Kooperationspraxis geöffnet haben, übernimmt die Notaufnahme im Krankenhaus die ambulante Akut- und Notfallversorgung der Patienten im INZ.

Die Funktion der Rufnummer 116 117 wird unterteilt in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle. Die Akutleitstelle soll ambulante Not- und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene vermitteln und sich mit den Rettungsleitstellen (112) zur Fallübergabe digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verankern. Das medizinische Notfallmanagement, die Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transportes sollen als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden. So soll der Rettungsdienst als spezialisierte Leistung zur Versorgung von Notfällen besser abgebildet werden als bei der jetzigen Finanzierung durch die Krankenkassen als reine Fahrtkosten.

Mit der Reform sind auch Einsparziele verbunden. Der Gesetzgeber schätzt, dass so rund 1,2 Milliarden Euro gespart werden können. Mit bedarfsgerechten Rettungseinsätzen ergebe sich ein weiteres Einsparpotenzial von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein