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StartDigitalesEU wird über Recht auf Reparatur verhandeln

EU wird über Recht auf Reparatur verhandeln

Das EU-Parlament und der Rat der EU haben ihre Positionen zum Recht auf Reparatur festgelegt. Das Staatenbündnis will ein Richtliniengesetz dafür erlassen. Bei den Verhandlungen wird es vor allem darum gehen, ob einer Reparatur immer der Vorzug zu geben ist.

Im Rahmen ihrer Initiative für Kreislaufwirtschaft will die EU dafür sorgen, dass die Menschen alte Waschmaschinen, Smartphones und andere Produkte reparieren und weiterverwenden. Dafür verpflichtet sie die Hersteller, kaputte Produkte reparieren zu lassen.

Dieses Reparaturrecht für Konsumenten soll Teil des Standardkaufvertrages werden. Darüber hinaus sollen die Reparierenden ein EU-Reparaturformular für die Kunden ausfüllen. Dies soll die Transparenz erhöhen. Auch will die Kommission eine EU-weite Plattform schaffen, auf der Kunden nach Reparaturservices suchen können sollen.

Das EU-Parlament hat seine Verhandlungsposition mit 590 Stimmen zu 15 Gegenstimmen und 15 Enthaltungen angenommen. Das zeige die breite Unterstützung für das Recht auf Reparatur, glaubt der Berichterstatter des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, René Repasi (S&D, Deutschland). „Die Leute wollen die Lebensdauer ihrer Geräte verlängern, aber das ist oft zu kostspielig oder schwierig“, sagt Repasi. „Nun reagieren wir auf diese Forderungen.“ Laut Repasi setzt sich das EU-Parlament dabei besonders für eine Priorisierung von Reparatur gegenüber einem Ersatzprodukt ein. Im Kommissionsentwurf der Richtlinie steht, dass ein Produkt repariert werden muss, wenn die Ersatzlieferung gleich viel oder mehr kosten würde.

Der Rat der EU glaubt, dass das die Entscheidungsfreiheit der Verbrauchenden zu stark einschränken würde. Deswegen will er den entsprechenden Artikel streichen. Statttdessen schlägt der Rat vor, dass die Verbrauchenden das Recht erhalten, selbst zwischen Reparatur und Ersatz zu entscheiden. Da Rat und Parlament nun ihre Verhandlungspositionen beschlossen haben, geht der Gesetzesentwurf in die Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament. Diese werden voraussichtlich noch vor Jahresende beginnen.

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