Das Bundeskabinett hat das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) beschlossen. Die zentrale Plattform für die Steuerung der Telematikinfrastruktur (TI), die gematik GmbH, erhält demzufolge mehr Handlungsfähigkeit. Ein entscheidender Punkt ist die Interoperabilität im Gesundheitswesen.
Die gematik, die zur Digitalagentur ausgebaut wird, erhält laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) „mehr Verantwortung für die Gesamtprozesse bei der Entwicklung der Digitalprodukte“. Diese Prozesse betreffen die Erstellung von Spezifikationen, die Ausschreibung von Entwicklung und den Betrieb der Komponenten, Dienste und Anwendungen, die Verpflichtung der Anbieter und Hersteller sowie Maßnahmen zur Störungsbeseitigung. Durch die neuen Durchgriffs- und Aufsichtsrechte solle „digitale Infrastruktur wie Praxissoftware, die elektronische Patientenakte (E-Akte) oder digitale Krankenhausakten auch zuverlässig und schnell funktionieren“, erhofft sich Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) von der Maßnahme.
Kompetenzzentrum koordiniert Praxisverwaltung
Bei der Digitalagentur angesiedelt ist das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG). Auch dieses erhält neue Aufgaben wie die Festlegung von Anforderungen an informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen. Als zentrale Stelle für Interoperabilität soll das KIG auch Anforderungen für die Architektur von Praxisveraltungssystemen (PVS) beschreiben. Diese Systeme sollen auf allen Ebenen interoperabel sein und dadurch einen Mehrwert für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten gewährleisten.
Mehr Details zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz finden sich hier.