Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigen kontinuierlich – und mit ihnen die Zusatzbeiträge für Versicherte. Per Gesetz soll dem nun der Riegel vorgeschoben werden. Auch Beamtinnen und Beamten könnten von geplanten Sparmaßnahmen betroffen sein – zumindest wenn es nach Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) geht.
Die FinanzKommission Gesundheit rechnet für 2027 mit einem Finanzdefizit von rund 15 Milliarden Euro bei der GKV. Bis 2030 könnte die Finanzierungslücke auf rund 40 Milliarden Euro anwachsen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat deshalb in einem Gesetz zur Beitragssatzstabilisierung ein Maßnahmenpaket zusammengestellt, mit dem nachhaltig Stabilität in die Finanzen der GKV gebracht und die Versicherten vor weiter ansteigenden Zusatzbeiträgen geschützt werden sollen.
Im Gesetzentwurf hat das BMG einen klaren Fahrplan formuliert: Ausgaben müssen sich künftig an den Einnahmen orientieren. Alle Beteiligten sollen ihren Beitrag zum Sparvorhaben leisten: Ärzte, Praxen und die Pharmaindustrie genauso wie Versicherungen und Versicherte.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Bevor die langfristige Entlastung spürbar wird, kommen auch auf die Versicherten einige Einschnitte zu. Dazu gehören u. a. höhere Zuzahlungen für Medikamente, eine Reduktion der Festzuschüsse beim Zahnersatz und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern.
Unter Handlungsdruck
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigt den Gesetzentwurf gegen massive Kritik. „Es ist eine gemeinsame Kraftanstrengung. Und ja, es ist eine Zumutung“, erklärte sie kürzlich beim Deutschen Ärztetag. „Sie ist aber notwendig. Und die Situation lässt mir auch keine andere Wahl.“
Durch die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen soll die GKV bereits im kommenden Jahr um 16,3 Milliarden Euro entlastet werden. So könnte das Defizit vollständig vermieden werden und höhere Zusatzbeiträge wären nicht nötig. Einen Aufschub des Vorhabens lehnt Warken ab. Bleibe es bei der aktuellen Ausgabendynamik, drohe ein Systemkollaps.
Die Rolle der Beihilfe
„Es braucht umfassende Finanzsowie Strukturreformen, damit auch künftige Generationen von unserem Solidarsystem profitieren können“, betont auch Nordrhein- Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Er unterstützt die im Gesetzentwurf vorgesehene einnahmenorientierte Ausgabenpolitik, bei der Krankenkassen nur noch die Mittel verausgaben sollen, die sie auch einnehmen. Gleichzeitig macht er deutlich: Über die konkrete Ausgestaltung einzelner Regelungen müsse gesprochen werden.
„Für mich steht in dem Zusammenhang fest, dass das, was wir den Mitgliedern der GKV zumuten, auch wirkungsgleich in der Beihilfe umgesetzt werden muss“, so Laumann. „Das heißt nicht, dass es genauso gemacht werden muss, sondern wirkungsgleich.“ Beihilfe funktioniere in einigen Punkten völlig anders. Trotzdem dürfe das Leistungsniveau von GKV und Beihilfe durch die Reform nicht noch weiter auseinanderfallen, als es schon heute der Fall sei, warnt der Minister. „Andernfalls werden wir massive Akzeptanzprobleme bekommen – sowohl was die GKV-Reform als auch was das Berufsbeamtentum mit seinen drei Säulen aus Besoldung, Versorgung und Beihilfe, zu denen ich klar stehe, angeht.“
Die Bundesgesundheitsministerin schließt eine solche Übertragung der Regelungen auf Beamte nicht aus. „Ich kann den Gedanken gut verstehen“, erläuterte sie im Interview mit der Rheinischen Post. „Denn es darf tatsächlich nicht dazu kommen, dass Schieflagen zwischen großen Bevölkerungsgruppen entstehen und wir so Neid-Debatten fördern.“ Sie sei offen für eine Prüfung der Übertragung. Gleichzeitig verwies sie darauf, dass dies nicht in ihre Zuständigkeit falle, sondern das Beamtenrecht betreffe und Landesregierungen bei Landesbeamten selbstständig ansetzten könnten, ohne Zutun des Bundes.
Nicht im Sinne der Verfassung
Aus dem DBB Nordrhein-Westfalen gibt es jedoch heftigen Gegenwind. Die Gewerkschaft hält eine Übertragung der geplanten Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern auf die Beamten-Beihilfe für verfassungsrechtlich mindestens bedenklich. Der DBB NRW beruft sich in seiner Einschätzung auf das Alimentationsprinzip, wonach Beamte so alimentiert werden müssen, dass sie in der Lage sind, die Kosten für die Absicherung ihrer Familie zu tragen. Müssen zusätzliche Krankenversicherungskosten aus der regulären Besoldung finanziert werden, könnte dies zu einer verfassungsrechtlich problematischen Unteralimentierung führen. Laumann konterkariere mit seinem Vorstoß die von den gewerkschaftlichen Spitzenverbänden mit der Landesregierung vereinbarte Besoldungsstrukturreform in NRW, indem er durch seine verfassungsrechtlich relevante Forderung in die Reformgespräche eingreife und deren Ergebnisse vorwegnehme, beanstandet der erste Vorsitzende Roland Staude.
Bevor eine Übertragung auf die Beihilfe anvisiert werden kann, muss die Einschränkung der Familienversicherung aber als Teil des Gesetzes beschlossen werden. Genau das möchte die SPD-Bundestagsfraktion verhindern. Zwar hält sie das Beitragsstabilisierungsgesetz für einen wichtigen und notwendigen Schritt und freut sich über Vorhaben wie die Entlastungen für Versicherte, den Erhalt des Krankengeldes in voller Höhe und die Einführung einer Zuckerabgabe als präventiven Impuls. Gleichzeitig betont sie aber auch die Notwendigkeit, das Gesetz noch zu verbessern. „Wir werden uns weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, die Beitragsfreiheit der Mitversicherung zu erhalten und Zuzahlungen zu begrenzen“, erläutert der gesundheitspolitische Sprecher Christos Pantazis. „Auch Fragen der Tarifbindung und der fairen Lastenverteilung werden wir im parlamentarischen Verfahren weiter adressieren.“
Gefahr für Krankenhäuser
Laumann sieht ebenfalls noch Nachbesserungsbedarf. So hält er die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik für konsequent, bemängelt aber, dass keine Maßnahmen ergriffen würden, die eine adäquate Gegenfinanzierung der versicherungsfremden Leistungen durch den Bund sicherstellten. „Gerade im Bereich der Beiträge für Grundsicherungbeziehende weisen die Länder seit vielen Jahren darauf hin, dass es einer auskömmlichen Finanzierung durch den Bund bedarf.“ In Folge wären dann weniger Mehrbelastungen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern erforderlich. „Es ist den Beitragszahlern kaum vermittelbar, dass sie über die GKVBeiträge originäre Staatsaufgaben mitfinanzieren“, mahnt Laumann. Es sei nicht gerecht, dass Versicherte zusätzlich belastet würden, während der Bund seinen Pflichten nicht ausreichend nachkomme. Zudem gibt er zu bedenken, dass ein hoher Anteil der Einsparungen auf den sensiblen Bereich der Krankenhäuser entfalle. „Bevor diese Einsparziele festgezurrt werden, muss aus meiner Sicht klar sein, wie die Krankenhäuser das realisieren sollen“, so der Minister. „Wir dürfen nicht in die Situation kommen, dass bedarfsnotwendige Krankenhäuser in die Insolvenz gehen und so unsere Krankenhausplanung untergraben wird.“
Der Deutsche Städtetag äußert sich angesichts der Auswirkungen auf ohnehin oft schon unterfinanzierte Krankenhäuser ebenfalls besorgt. „Wir fahren bereits auf die Wand zu – und trotzdem sollen dem System bereits im kommenden Jahr weitere 5,1 Milliarden Euro entzogen werden“, so Uwe Conradt, Vizepräsident des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister von Saarbrücken. Das verschärfe die Krise massiv. Wenn sich nichts ändere, steuere das Krankenhaussystem auf einen Kollaps zu. „Beitragsstabilität darf nicht auf Kosten der Versorgung gehen – der Bund muss dringend nachsteuern.“
Anpassungen möglich
Mit dem Gesetzentwurf hat die Regierung eine der größten Sozialreformen der vergangenen Jahrzehnte auf den Weg gebracht. „Es ist keine Reform, die man sich als Gesundheitsministerin wünscht“, so Warken. „Aber sie ist eben notwendig.“ Nachdem das Kabinett den Entwurf bereits beschlossen hat, läuft nun die weitere Abstimmung. Nachbesserungen an einzelnen Punkten schließt die Ministerin nicht aus – solange sie dazu führen, dass die Finanzlücke geschlossen wird. Sie will das Gesetz noch vor der Sommerpause im Bundestag beschließen lassen.




