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StartRechtEhrenamtliche Justizhilfe

Ehrenamtliche Justizhilfe

Mehr als 2.200 Schöffinnen und Schöffen treten in diesem Jahr in Brandenburg ihren Dienst an. Die Justizministerin und der Innenminister des Landes Brandenburg rufen deshalb zur Mitarbeit als ehrenamtliche Richter in der Strafjustiz auf.

Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) und Innenminister Michael Stübgen (CDU) fordern die Bürgerinnen und Bürger des Landes zu einer engagierten Mitarbeit und die Kommunen zur zeitigen Vorbereitung der Wahlen auf. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger als ehrenamtliche Richter betrachten sie als Garant für Vertrauen in die Justiz und eine bevölkerungsnahe Rechtsprechung. Die Schöffinnen- und Schöffenwahl findet alle fünf Jahre statt.

Die Wahlen sind für August bis Oktober 2023 angesetzt. Ab sofort beginnt die Aufstellung der Vorschlagslisten. Eventuelle Bewerbungen müssen bis zum 31. Mai 2023 erfolgen.

Die Landesregierung fordert die Gemeinden auf, rechtzeitig mit der Suche geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten für die Vorschlagslisten zu beginnen. Auf diese Weise soll die ordnungsgemäße Besetzung der Gerichte ab 1. Januar 2024 gelingen. Die Landesregierung empfiehlt, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten in Gemeinden Parteien, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Bürgerinitiativen und anderen aktiv tätigen gesellschaftliche Gruppen und Vereinigungen anzusprechen. Dabei sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessene Berücksichtigung finden. Parteienproporz spielt hingegen keine Rolle.     

“Schöffen leisten einen wichtigen gesellschaftspolitischen Beitrag in der Rechtsprechung der Strafgerichtsbarkeit und verdienen hierfür großen Dank und Anerkennung“, sind sich Hoffmann und Stübgen einig.

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