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Was kann die Bezahlkarte für Asylsuchende?

Die ersten Landkreise starten mit Bezahlkarten für Geflüchtete. Auch der Kartenanbieter givve® hat inzwischen Geflüchtete in Deutschland mit Bezahlkarten ausgestattet und kann bei der Beratung der Behörden und der Gestaltung von Bezahlkarten nicht nur auf das nötige technische Know-how, sondern auch auf die Expertise des Mutterkonzerns Groupe UP in Frankreich und weiteren Ländern zurückgreifen. Somit kann givve® klar definieren, was eine Bezahlkarte können sollte.

Bezahlkarten sollen Bargeld und Sachleistungen ersetzen, die Geflüchteten bislang ausgehändigt wurden. In der deutschen Politik wird diskutiert, ob das Bargeld ein Pull-Faktor für Asylsuchende ist, da es mitunter zweckentfremdet eingesetzt oder ins Herkunftsland transferiert werden kann. Werden Bezahlkarten für Asylbewerber entsprechend eingestellt, sind diese attraktiv in ihrer Verwendung und trotzdem zweckgebunden. Lesen Sie im Folgenden, wie vielseitig die Bezahlkarte gestaltbar ist.

Kein Schlangestehen nötig

Die Bezahlkarte wird von der Behörde mit wenigen Klicks regelmäßig aufgeladen und erleichtert damit die Verwaltung. Es ist insbesondere nicht notwendig, Asylbewerber monatlich persönlich vorsprechen zu lassen, wodurch diese entlastet und weniger stigmatisiert werden.

Förderung der regionalen Wirtschaft

Behörden können die Karten regional auf Deutschland, auf ein Bundesland, auf eine kreisfreie Stadt bzw. einen Landkreis oder auf bestimmte Gemeinden und Orte beschränken. So bleiben die Hilfsgelder in der gewünschten Region und fördern die heimische Wirtschaft.

Die Bezahlkarte von givve® kann in der eingestellten Region bei allen Mastercard-Akzeptanzstellen eingesetzt werden, was nahezu der Flexibilität von Bargeld entspricht und somit nicht in das Recht auf Selbstbestimmung eingreift.   

Bargeldabhebung und Online-Zahlung möglich

givve® arbeitet zurzeit an der Realisierung von Bargeldabhebungen. Im Fokus steht dabei, die Barabhebungen den Asylbewerbern einfach und gebührenfrei zu ermöglichen. Ob diese Funktion aktiviert oder deaktiviert wird, entscheidet die Behörde.

Online-Zahlungen sind aktivierbar und können dann mit der Bezahlkarte kostenlos durchgeführt werden. Das ist für Geflüchtete ein Vorteil gegenüber Bargeld, denn ohne Bankkonto sind diese bisher vom Online-Zahlungsverkehr ausgeschlossen.

Mehr Sicherheit

Die Bereitstellung von hohen Bargeldbeträgen in den Behörden und die Abholung von Bargeld durch Asylsuchende birgt Risiken, die durch die einfache digitale Beladung einer Bezahlkarte ausgeschlossen werden. Die Bezahlkarte ist durch eine PIN gesichert. Bei Diebstahl oder Verlust kann die Karte schnell über eine App gesperrt und das Guthaben von der Behörde auf eine Ersatzkarte transferiert werden.

Entlastung und Modernisierung der Verwaltung

Für das Austeilen von Sachleistungen und Bargeld ist in den Behörden eine Vielzahl an Personal zu festen Zeiten vor Ort eingebunden und das ist mit der Bezahlkarte nicht mehr nötig. Diese reduziert den Aufwand für den deutschen Verwaltungsapparat bei der Versorgung von Geflüchteten enorm. Die Verwaltung der Karten erfolgt einfach aus dem Verwaltungsportal von givve®. Darüber hinaus können Hilfsgelder über das interne Verwaltungsprogramm der Behörde, z. B. Prosoz oder LÄMMkom, auf die Karten geladen werden. Somit beschränkt sich die Anzahl der involvierten Mitarbeitenden in den Behörden auf ein Minimum.

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Der Autor dieses Gastbeitrages ist Adrian von Nostitz, CMO & CSO bei givve®.

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