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StartSicherheitNRW-Polizeigesetz muss überarbeitet werden

NRW-Polizeigesetz muss überarbeitet werden

Das Bundesverfassungsgericht hat das Polizeigesetz Nordrhein-Westfalens (NRW) in Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW, Bettina Gayk, begrüßte die Entscheidung. Gayk fordere eine grundlegende Überarbeitung.

Im Rahmen einer Observation eines vorbestraften Rechtsextremisten erstellte die Polizei in NRW Fotoaufnahmen einer unbeteiligten Dritten. Die Frau klagte bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dagegen. Die Richterinnen und Richter erklärten geltende Regelung für verfassungswidrig. Danach ist eine langfristige Beobachtung für die Polizei bereits erlaubt, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine Person eine schwere Straftat begehen will. Das Anfertigen von Bildaufnahmen im Rahmen einer Observation kann einen erheblichen Eingriff in Grundrechte bedeuten, insbesondere wenn heimliche Aufzeichnungen über einen längeren Zeitraum erfolgen.

Laut dem Gerichtsurteil ist die Schwelle für solche Maßnahmen im NRW-Polizeigesetz jedoch zu niedrig. Eine längerfristige Observation mit Bildaufnahmen sei nur dann zulässig, wenn mindestens eine konkrete Gefahr bestehe, dass eine Straftat begangen werde. Die NRW-Datenschutzbeauftragte wies als Reaktion auf das Urteil darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht bereits im Dezember 2022 Teile des Polizeigesetzes von Mecklenburg-Vorpommern für verfassungswidrig erklärt hatte. Auch daraus ergebe sich Anpassungsbedarf für NRW, betonte Gayk. Laut Bettina Gayk hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalens nun bis Ende 2025 Zeit, das Polizeigesetz NRW entsprechend anzupassen. Die Entscheidung gilt zunächst einmal nur für NRW, doch die darin festgelegten Maßstäbe werden auch in den Polizeigesetzen anderer Bundesländer zu berücksichtigen sein.

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