Das Land Baden-Württemberg hat einen zweiten Gesetzentwurf zum Abbau verzichtbarer Schriftformerfordernisse ausgearbeitet. Auch die sogenannte Entlastungsallianz, welche die Verwaltungsmodernisierung weiter vorantreiben soll, wird neu ausgerichtet.
Durch den Verzicht auf Schriftformerfordernisse sollen Verwaltungsverfahren in Zukunft unbürokratischer und digital durchgeführt werden. „Die Pflicht, Schriftstücke, Verträge oder Urkunden auf Papier einzureichen, macht Verwaltungsverfahren langsam und träge“, erklärte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister, Thomas Strobl, nach der Sitzung des Ministerrates in Stuttgart. Die vorgesehenen Gesetzesänderungen ließen das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift vollständig entfallen. Ein Antrag könne auch durch eine einfache E-Mail gestellt werden, so Strobl. Das Ergebnis eines Normenscreenings war, dass über 200 Schriftformerfordernisse nicht mehr notwendig seien. Das baden-württembergische Innenministerium wird in einem nächsten Schritt das entsprechende Gesetz sowie eine Verwaltungsvorschrift zum Abbau der verzichtbaren Formerfordernisse vorbereiten.
Drei Entlastungspakete
Für noch mehr bürokratische Erleichterung soll in Baden-Württemberg die Entlastungsallianz sorgen, der acht Verbände angehören. Der Lenkungskreis der Allianz hat sich darauf verständigt, das Gremium bis zum Ende der Legislaturperiode weiterzuführen. „Drei Entlastungspakete konnten dank des großen Engagements aller Beteiligten in kurzer Zeit geschnürt werden und wesentliche Entlastungen für Unternehmen, Verwaltungen sowie Bürgerinnen und Bürger bewirken“, so der Chef der Staatskanzlei, Jörg Krauss. Umfangreiche Projektvorhaben „mit substanziellem Entlastungspotenzial“, wie beispielsweise Erleichterungen in den Bereichen Gaststättenrecht und Pflege sowie die Digitalisierung im Förderwesen, werden laut Krauss weiter vorangetrieben.






