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StartVerteidigungSteuerliche Forschungsförderung bei Innovationsvorhaben

Steuerliche Forschungsförderung bei Innovationsvorhaben

Die jüngste Steigerung des Verteidigungsetats und das Sondervermögen tragen womöglich zum Wiederaufbau von Kapazitäten sowie zur Ertüchtigung von Hauptwaffensystemen und Ausrüstung bei.

Jedoch erst durch Innovationen kann eine grundlegende Modernisierung und Weiterentwicklung von technologischen Fähigkeiten erreicht werden. Deshalb ist und bleibt Forschung und Entwicklung (FuE) für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI) von entscheidender Bedeutung.

Über die im Verteidigungshaushalt eingestellten FuE-Mittel hinaus, bedarf es eigenständiger FuE-Aktivitäten – ein unternehmerisches Risiko gerade auch für Kleine und Mittlere Unternehmen.

Nur diese befähigen jedoch zur Teilnahme an öffentlicher Auftragsforschung sowie kompetitiven FuE-Förderprogrammen und erlauben eine Berücksichtigung in den Lieferketten der Systemintegratoren sowie in großen Rüstungs- und Beschaffungsvorhaben.

Finanzielle Risiken eigenständiger FuE können aber i.d.R. nicht durch eine FuE-Projektförderung kofinanziert werden. Eine noch recht junge Ausnahme hierzu stellt jedoch die steuerliche FuE-Förderung (Forschungszulage) dar, die auch Projekte im Bereich der SVI fördert (keine Zivilklausel). Hier können jedes Jahr Personalkosten für interne FuE sowie Entgelte für Auftragsforschung mit bis zu einer Million Euro Zulage gefördert werden. Bei Auftragsforschung gelten 60 Prozent des gesamten Entgelts, bestehend aus Personal- und Sachkosten, als zulagenfähig.

Die Förderung erfolgt themen- und technologieoffen (Breitenförderung) und erstreckt sich über den gesamten FuE-Zyklus (Grundlagenforschung, Industrielle Forschung, Experimentelle Entwicklung). Die Entwicklung von Prototypen und Demonstratoren ist entsprechend förderfähig.

Der Fördersatz beträgt einheitlich 25 Prozent. Pro Jahr können max. vier Millionen Euro als förderfähige Kosten angesetzt werden, um den jährlichen Höchstbetrag für die Zulage von einer Million Euro vollständig auszuschöpfen.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Ist der Beantragungsprozess, bestehend aus Bescheinigungsverfahren zur Prüfung der FuE-Eigenschaften der Vorhaben sowie dem Finanzamtsverfahren, zur verbindlichen Bestimmung der sachlichen Anspruchsberechtigung, einmal im Un-ternehmen implementiert, kann die Zulage für förderfähige FuE-Vorhaben jährlich in Anspruch genommen werden. Das schafft Planungssicherheit für zukünftige FuE-Vorhaben – bei überschaubaren Dokumentationsanforderungen.

Herausforderung stellen erfahrungsgemäß internationale/grenzüberschreitende bzw. konzerninterne FuE-Aktivitäten sowie eine effiziente Vorgehensweise im Antragsverfahren dar. Hier können erfahrene Berater gut unterstützen – vorzugsweise mit hybriden Beratungsteams aus den Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie dem Steuerrecht.

Der Autor des Gastbeitrags ist Raik Uhlmann, Steuerberater/Partner bei PwC.

Telefon: +493026365349
Mobil: +491704514644
E-Mail: [email protected]

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