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StartDigitalesWeitgehende Digitalisierung durch FIM

Weitgehende Digitalisierung durch FIM

Bund, Länder und Kommunen stehen vor der Herausforderung, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 online anzubieten. Grundlage der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen sollen die FIM-Stamminformationen aus den drei FIM-Bausteinen „Leistungen“, „Prozesse“ und „Datenfelder“ bilden. Für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen (beispielsweise im Rahmen der OZG-Umsetzung) existiert mit dem Föderalen Informationsmanagement (FIM) eine Methode, mit der Leistungsbeschreibungen von Verwaltungsleistungen, standardisierte Prozesse und einheitliche Datenfelder für Formularsysteme beschrieben und bereitgestellt werden können. Prüfung, Qualitätssicherung und Freigabe sorgen für rechtssichere, nachnutzbare und interoperable FIM-Stamminformationen.

Der IT-Planungsrat hat Bund und Länder gebeten, geeignete Strukturen zu etablieren, um die kontinuierliche, standardisierte und weiterverwendbare Erstellung der drei FIM-Bausteine zu befördern, sodass diese möglichst flächendeckend übertragbar sind. Damit am Ende des Digitalisierungsvorhabens nicht nur ein digitaler Antrag entsteht, sondern dieser auch noch medienbruchfrei in das Backoffice der Verwaltung bzw. in die Fachverfahren gelangt, sollte die Umsetzung der drei FIM-Bausteine ganzheitlich erfolgen. Erfahren Sie mehr im PartnerWebinar am 6. Dezember (siehe Infobox).

Der Autor des Gastbeitrags ist Michael Kunadt ist Business Consultant bei der Software AG.

Gemeinsam mit der Software AG veranstaltet der Behörden Spiegel am Dienstag, den 6. Dezember 2022, in der Zeit von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr ein Partner-Webinar zum Thema “FIM ganzheitlich gedacht – eine gelungene Umsetzung im Land SachsenAnhalt” auf Digitaler Staat Online. Die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es hier.

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