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Zulage gefordert

Die Zentralstelle zur Sanktionsdurchsetzung wird zunächst als Direktion elf innerhalb der Generalzolldirektion (GZD) eingerichtet. Derzeit wird Personal gesucht und akquiriert. Dabei gibt es jedoch ein Problem.

Zollbeschäftigte, die derzeit die Polizeizulage oder eine Zulage aufgrund ihrer Tätigkeit bei der „Financial Intelligence Unit“ (FIU) erhalten, könnten diese bei einem Wechsel in die neue Direktion verlieren. Und zwar nach dreimonatiger Tätigkeit dort. So sieht es der Paragraf 42 des Bundesbesoldungsgesetzes vor. Das wollen die Gewerkschaften nicht hinnehmen.

So verlangt Frank Buckenhofer von der GdP Zoll, die Polizeizulage allen Mitarbeitenden in der neuen Direktion während der gesamten Dauer ihrer dortigen Tätigkeit weiter zu zahlen. Denn anderenfalls werde sich die Personalgewinnung für die neue Zentralstelle sehr schwierig gestalten.

Thomas Liebel, stellvertretender Bundesvorsitzender des BDZ- Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, will ebenfalls eine Zulage für Kräfte der neuen Zentralstelle. Aus seiner Sicht sollte es dafür eine eigene Zulage geben. Deren Höhe sollte zwischen jener der Polizei- und jener der FIU-Zulage liegen. Aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) sei ihm aber schon signalisiert worden, dass dies schwierig sei, da dann seitens des Bundesinnenministeriums (BMI) unmittelbar die Ruhegehaltfähigkeit der neuen Zulage gefordert würde. Nun solle geprüft werden, welcher dienstrechtliche Spielraum seitens des BMF besteht, existierende Zulagen auch nach dem Wechsel zur Zentralstelle länger weiter zu gewähren.

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