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Digitale Bürgerrechte

Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland haben Rechte. Auch bei der Digitalisierung. Auf dem 9. Zukunftskongress Bayern erklärte die bayerische Staatsministerin für Digitales, Judith Gerlach (CSU), dass der Freistaat diese Verpflichtung im Bayerischen Digitalgesetz verankert hat und dem nachkommt.

Mit dem bayerischen Digitalgesetz gilt seit Mitte des vergangenen Jahres im Freistaat das Motto „Digital First“. Gerlach erläuterte, dass drei Punkte dabei insbesondere im Fokus stehen. Einerseits beträfe das die Grundsätze der Digitalisierung. Dabei muss die Frage geklärt werden, wo es Förderverpflichtungen für Digitalprojekte der öffentlichen Verwaltung gäbe und wo noch gravierender Bedarf für Digitalangebote bestehe. Der zweite Faktor sei die digitale Verwaltung. Gerlach sagte, dass die Kommunen „das Gesicht zum Bürger“ seien und dementsprechend am stärksten Unterstützung benötigen würden.

Einen Punkt stellte Gerlach beim Bayerischen Digitalgesetz in den Vordergrund: die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. „Man muss den Menschen klarmachen, das sie auch im digitalen Rechte besitzen, das ist bisher in Deutschland nicht wirklich verankert“. Des Weiteren erhält die Bevölkerung des Freistaats durch das Bayerische Digitalgesetz „einen gesetzlichen Anspruch“ auf die Nutzung von digitalen Diensten. Gleichzeitig räume das Gesetz jedem das Recht ein, selbst zu bestimmen, wann und in welchem Umfang er digital mit der Verwaltung kommuniziere, so die bayerische Digitalministerin.

Die Ministerin schloss ihr Statement mit ein paar Worten zur digitalen Nachhaltigkeit in Bayern zum Stichjahr 2030. „Bisher haben wir zu wenig Technologien in Betrieb, die den Klimawandel nachhaltig bekämpfen.“ Das Digitalministerium entwickle dafür mit der Universität Passau ein innovatives und klimaneutrales Rechenzentrum, so Gerlach.  Das Projekt „Bavarian Green Data Center“ solle als Vorbild für andere Rechenzentren in Bayern und Deutschland dienen.

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