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StartSicherheitSondernutzungserlaubnisse für E-Scooter in Bremen

Sondernutzungserlaubnisse für E-Scooter in Bremen

Ab dem 1. Mai 2023 erhalten die Unternehmen “Lime“ und “Bolt“ die Lizenz, einen E-Scooter-Service anzubieten. Insgesamt vier Unternehmen bekundeten Interesse, den Service im Stadtgebiet anzubieten.

Die vom Ordnungsamt Bremen erteilte Sondernutzungserlaubnis ist darauf ausgerichtet, Beeinträchtigungen durch das Abstellen der Fahrzeuge möglichst zu verhindern. Daraus folgen vier neue Auflagen für das Betreiben eines E-Scooter-Service.

Die Verleihunternehmen werden zukünftig verpflichtet, eine sogenannte „Fußpatrouille“ einzusetzen. Hierbei handelt es sich um Beschäftigte, die ausschließlich für das Umverteilen beziehungsweise Umstellen nicht barrierefrei, nicht sicher oder nicht ordnungsgemäß abgestellter, umgeworfener oder umgefallener E-Scooter zuständig sind. Darüber hinaus sind die Unternehmen verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden dazu anzuhalten, die Fahrzeuge so abzustellen, dass weder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs noch die Barrierefreiheit beeinträchtigt ist. Zusätzlich sind die Anbietenden verpflichtet sicherzustellen, dass ein Abstellen der Fahrzeuge in Parkverbotszonen ausgeschlossen ist. Die Anbietenden erhalten eine automatische Meldung, wenn ein E-Scooter dennoch in einer Parkverbotszone geparkt und zurückgelassen wurde. Sie sind dann verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb der festgelegten Reaktionszeit umzustellen. Bei der Reaktionszeit zur Umsetzung der benannten Maßnahmen hat die Freie Hansestadt Bremen Änderungen vorgenommen. Zukünftig ist tagsüber zwischen 6 Uhr und 22 Uhr innerhalb von drei Stunden zu reagieren. In der übrigen Nachtzeit bleiben den Anbietenden sechs Stunden um Maßnahmen zu ergreifen.

„Achtlos abgestellte Roller dürfen Gehwege nicht versperren und zur Stolperfalle werden“, äußerte sich Innensenator Ulrich Mäurer (SPD).     

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