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StartSicherheitOffenbar Einigung beim Bundespolizeigesetz

Offenbar Einigung beim Bundespolizeigesetz

Im Reformprozess des Bundespolizeigesetzes ist anscheinend eine Einigung zustande gekommen. Nach Medienberichten sollen sich Abgeordnete der Regierungsparteien verständigt haben.

Anlasslose Personenkontrollen rein aufgrund äußerer Merkmale sollen demnach auch künftig nicht erlaubt sein. Gruppenbezogene Merkmale dürften nicht ausschlaggebend sein. Gleichwohl dürfe die Bundespolizei, um unerlaubte Einreisen ins Bundesgebiet zu verhindern, Personen dann kontrollieren und nach Ausweisdokumenten befragen, wenn aufgrund von Lagerkenntnissen oder grenzpolizeilichen Erfahrungen in Verbindung mit aktuellen Erkenntnissen oder Prognosen anzunehmen ist, dass es sich um eine unerlaubte Einreise handelt. Kontrollierte Personen sollen eine Quittung über den Vorgang verlangen dürfen.

Die Befugnisse zur Online-Durchsuchung sowie zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) wird es für die Bundespolizei wohl nicht geben. So ist es auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Gleichwohl hatte es im Bundesinnenministerium (BMI) Bestrebungen gegeben, der Bundespolizei diese Möglichkeiten einzuräumen. Große Teile des Bundespolizeigesetzes stammen aus dem Jahre 1994 und sind dringend reformbedürftig. Die Einigung muss nun noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

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