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StartSicherheitHelfergleichstellung im Saarland vorangetrieben

Helfergleichstellung im Saarland vorangetrieben

Das Kabinett in Saarbrücken treibt in dem kleinen Bundesland die Helfergleichstellung voran. Dazu wurde ein Änderungsentwurf des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) gebilligt.

Feuerwehrkräfte, Kräfte des Technischen Hilfswerks (THW) sowie der Hilfsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Malteser Hilfsdienst (MHD), Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)) erhalten eine Freistellung mit einer Lohnfortzahlung bei Einsätzen, wenn es sich um eine allgemeine Gefahrenabwehr, eine Großschadenslage oder Katastrophe handelt und der Einsatz durch den Aufgabenträger, insbesondere durch eine Katastrophenschutzbehörde, angeordnet ist. Die Freistellung gilt auch, wenn die Behörde die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen in Auftrag gibt.

Doch bisher gab es Einsätze, die nicht durch das SBKG abgedeckt waren. Für diese Schadenslagen waren Kräfte der Hilfsorganisationen nicht freigestellt. Dies gelte z. B. für Unterstützungs- oder Betreuungsleistungen, wie sie von tausenden Ehrenamtlichen während der Flüchtlingskrise oder der Pandemie erbracht wurden, heißt es von Seiten des saarländischen Innenministeriums.

Neue Einsatzkategorie als Lösung

Deshalb wurde das Gesetz um die neue Fallkategorie „außergewöhnliche Einsatzlage“ ergänzt. Bedingung für eine Freistellung und damit eine Fortführung des Arbeitsentgelts ist, dass grundsätzlich eine zuständige Fachbehörde (z. B ein Gesundheitsamt oder ein Fachressort) die außergewöhnliche Einsatzlage feststellt und den Einsatz anordnet. Die Kosten trägt grundsätzlich die anordnende Behörde. So erhofft sich die Landesregierung, die Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen nicht mehr zu benachteiligen.

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