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StartSicherheitKonzept in Baden-Württemberg überarbeitet

Konzept in Baden-Württemberg überarbeitet

In Baden-Württemberg ist ein Programm zum Umgang mit besonders auffälligen jungen Straftäterinnen und Straftätern neu konzipiert worden. Das bisherige Programm war bereits 1999 entwickelt und seitdem landesweit umgesetzt worden. Nun gibt es erhebliche Veränderungen.

So orientiert sich die Bewertung des delinquente Handelns künftig vorrangig an qualitativen Parametern. Bislang wurde ein quantitativer Ansatz verfolgt. In Zukunft werden Faktoren wie z. B. die Verletzung der Opfer, das genutzte Tatmittel und das Alter der Verdächtigen gewichtend berücksichtigt. Dadurch rücken Kinder und Jugendliche schneller in den Fokus, die durch Gewaltkriminalität auffällig werden. Dazu sagt Justizministerin Marion Gentges (CDU): „Der Wechsel von quantitativer zu qualitativer Betrachtungsweise ist richtig. Eine einfache Körperverletzung und ein versuchtes Tötungsdelikt können nicht über einen Kamm geschoren werden.“ Zudem lege die Neukonzeption einen Fokus auf sogenannte Schwellentäterinnen und Schwellentäter. „Das sind Jugendliche, bei denen das Risiko, dauerhaft in die Straffälligkeit abzugleiten, zu Tage tritt, die aber bei Zugrundelegung der alten, quantitativen Kriterien nicht als Intensivtäter einzustufen waren.“

Verschiedene Kategorien

Künftig gibt es drei Kategorien, denen junge Straftäterinnen und Straftäter nach einer Einzelfallprüfung zugeordnet werden. Die Kategorie Gelb bildet Schwellentäterinnen und Schwellentäter ab, deren Handeln schon nicht mehr nur episodenhaft ist, sich aber noch nicht als kriminelle Karriere verfestigt hat. Die orangene Kategorie ist an die bisherige Bewertungspraxis möglicher jugendlicher Intensivtäterinnen und Intensivtäter angelehnt. Die Kategorie Rot umfasst Kinder und Jugendliche, die überwiegend schwere Straftaten begehen und Hilfemaßnahmen sowie Erziehungshilfen ablehnen.

Innenminister Thomas Strobl (ebenfalls CDU) sagte zu der Neukonzeption: „Kinder und Jugendliche, die regelmäßig und teilweise schwere Straftaten begehen, stellen für unsere Gesellschaft eine große Herausforderung dar. Wichtig ist deshalb: Wir müssen Fehlentwicklungen früh erkennen und mit vereinten Kräften Maßnahmen ergreifen.“ Zusammen mit den Jugendämtern und den Staatsanwaltschaften müsse „die richtige Mischung aus präventiven und repressiven Maßnahmen“ gefunden werden.

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