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StartVerteidigungDie Bundeswehr bemüht sich um mehr Frauen in Uniform

Die Bundeswehr bemüht sich um mehr Frauen in Uniform

Nach der Sommerpause berät der Bundestag über den Entwurf zur Fortentwicklung gleichstellungsrechtlicher Regelungen für das militärische Personal der Bundeswehr. Der Entwurf enthält eine Vielzahl Maßnahmen, um Geschlechtergleichstellung und die die personelle Einsatzbereitschaft sicherzustellen.

Mit dem Gesetzesentwurf erfolgt die Angleichung an das bereits novellierte zivile Bundesgleichstellungsgesetz. Das Gesetz ist ein sogenanntes Mantel- oder Artikelgesetz. Das bedeutet, dass es gleichzeitig mehrere Gesetze tangiert.

Mit dem Entwurf zum Mantelgesetz verfolgen die Autorinnen und Autoren zwei wesentliche Anliegen. Zunächst erhält die Gleichstellungsbeauftragte mehr Befugnisse. Außerdem sollen mehr Soldatinnen in allen Bereichen der Streitkräfte ihren Dienst verrichten. Insbesondere strebt der Gesetzesentwurf an, mehr Führungspositionen durch Frauen zu besetzen.

Darüber hinaus ist es Anliegen der Autorinnen und Autoren, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst in der Bundeswehr zu verbessern. Dies soll durch finanzielle Unterstützung bei der Kinderbetreuung gelingen. Zudem sollen Soldatinnen und Soldaten bei der Betreuung von Familienangehörigen mehr Unterstützung erhalten. Es soll Soldatinnen und Soldaten folgerichtig leichter gemacht werden, sich in Krisenlagen oder im Bündnis- oder Verteidigungsfall Betreuungskosten erstatten zu lassen.

Des Weiteren ist der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze und die Rolle von Reservedienstleistenden Gegenstand des Entwurfes. Zukünftig sollen Versorgungsbeziehenden Beschäftigung über den Rahmen eines Minijobs hinaus ausüben können. Der Anspruch auf vorübergehende Erhöhung des Ruhegehalts bleibt trotz Minijob weiterhin bestehen.

Prämien für besondere Einsatzbereitschaft bei Reservedienstleistenden der aktiven Truppe sollen gleichgestellt werden.

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