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StartDigitalesCyber-Angriffe auf bayerische Krankenhäuser steigend

Cyber-Angriffe auf bayerische Krankenhäuser steigend

Die bayerischen Krankenhäuser sind nach Ansicht der Staatsregierung des Freistaats in der Cyber-Sicherheit gut aufgestellt. Es sei zwar eine leicht steigende Anzahl an Cyber-Attacken zu verzeichnen, aufgrund der geringen Fallzahl sei die Aussagekraft aber gering, heißt es in einer Antwort der Staatsregierung auf eine schriftlichen Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion.

Es sei eine leicht steigende Tendenz von Cyber-Angriffen auf Krankenhäuser wahrzunehmen, schreibt die Staatsregierung. Nach den Antworten von den Universitätskliniken gab es 2023 zehn Angriffe. Die bayrische Polizei spricht von neun Fällen. 2021 meldeten die Kliniken noch drei Cyber-Angriffe. Die Polizei spricht von sechs Fällen. Die Zahlen der Polizei beziehen sich neben den Universitätskliniken auch auf Krankenhäuser, Kliniken und Spezialpraxen, welche Anzeige erstattet hatten. Die kommunizierte Zahl der Universitätskliniken bezieht sich nur auf diese Kliniken selbst. Die Staatsregierung teilte in ihrem Schreiben mit, dass keiner der Angriffe erfolgreich verlaufen seien.

Des Weiteren heißt es in der Antwort, dass der aktuelle Zustand der IT-Sicherheit und -Infrastruktur als „gut“ eingeschätzt werde. Die Staatsregierung unternehme große Anstrengungen um die bayerischen Universitätsklinika auch im IT-Bereich nach Kräften zu unterstützen und stelle den Universitätsklinika daher umfangreiche Mittel zur Digitalisierung zur Verfügung.

Den Plankrankenhäusern, welche anders als Universitätsklinika nicht Teil der Staatsverwaltung sind, stünden rund 590 Millionen Euro aus dem Krankenhauszukunftsfonds des Bundes zur Verfügung. Die Ko-Finanzierung über 180 Millionen erfolge durch den Freistaat Bayern. Beide Budgets seien insbesondere für Investitionen in die IT-Sicherheit vorgesehen, heißt es von der Staatsregierung.

Das Land gehe davon aus, dass im Falle eines Angriffs der Betrieb der Krankenhäuser so weit aufrechterhalten würde, dass eine Versorgung im Regelfall – ggf. im eingeschränkten Umfang – fortgeführt werden könne.

Zu Arztpraxen, sonstigen Gesundheitseinrichtungen sowie Apotheken könne die Staatsregierung keine Angaben machen. Sie seien kein Teil der Staatsverwaltung und unterstünden keiner generellen staatlichen Aufsicht. Ferner bestehe keine Meldepflicht gegenüber der Staatsregierung.

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