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StartDigitalesBundeskanzler Olaf Scholz eröffnet TikTok-Kanal

Bundeskanzler Olaf Scholz eröffnet TikTok-Kanal

Das Bundeskanzleramt eröffnet einen eigenen TikTok-Kanal, um vor allem junge Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Viele andere deutsche Politiker und Politikerinnen kommunizieren bereits über die Plattform. Der BfDI rät öffentlichen Stellen des Bundes hingegen „dringend“ von der App-Nutzung ab.

„Ja, der Bundeskanzler ist jetzt wirklich auf TikTok“, steht unter dem ersten Video des Kanals @TeamBundeskanzler auf der chinesischen Videoplattform. Nach vier Stunden hat dieses bereits über 250.000 Aufrufe. Dabei ist es – typisch TikTok – nur 13 Sekunden lang.

Der Kanal soll künftig über die Arbeit des Bundeskanzlers und der Bundesregierung informieren und einen Blick hinter die Kulissen geben, berichtet ein Sprecher der Bundesregierung am Montag. Das Angebot richte sich besonders an jüngere Nutzende und soll diejenigen erreichen, die sich zunehmend auch auf TikTok über Politik informieren. Auch einen „Raum für Kommentare, Fragen und Anregungen“ verspricht die Bundesregierung.

Bei Weitem nicht der erste Politiker auf TikTok

Noch sind die Kommentare unter Scholz TikToks aktiviert – und werden genutzt, um den Bundeskanzler auf der Plattform willkommen zu heißen. Darunter finden sich Beiträge von anderen Politikern, die TikTok bereits aktiv nutzen: Bundestagsabgeordnete Matthias Mieves (SPD) und Dr. Franziska Brantner (Grüne), EU-Abgeordnete Katarina Barley (SPD) und Landtagsabgeordneter Uwe Derendorf (CDU).

Auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist mit Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) auf TikTok erfolgreich. Zuletzt hatten unter anderem US-Präsident Joe Biden und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron eigene TikTok-Kanäle gestartet.

Bundesdatenschützer rät von Nutzung ab

Mit seinem neuen TikTok-Account handelt das Bundeskanzleramt entgegen der Empfehlung des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI), Prof. Ulrich Kelber. In einem Schreiben von 2021 stellte er klar: TikTok soll nicht auf dienstlichen Geräten von öffentlichen Stellen des Bundes eingesetzt werden. Es bestünden „datenschutzrechtliche Defizite“. Im Juni letzten Jahres hat der BfDI aus ähnlichen Gründen den Betrieb einer Fanpage der Bundesregierung untersagt.

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