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StartDigitalesVier Bundesländer fordern Digitalisierungsförderung vom Bund

Vier Bundesländer fordern Digitalisierungsförderung vom Bund

Ende des Jahres läuft das Onlinezugangsgesetz (OZG) aus und mit ihm die finanzielle Förderung vom Bund. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein fordern, dass der Bund im Jahr 2023 die nicht abgerufenen OZG-Gelder noch einmal bereitstellt.

In den letzten drei Jahren förderte der Bund die Verwaltungsdigitalisierung der Länder mit rund 1,5 Milliarden Euro. Nicht alles davon riefen die Länder ab. Die Förderung war durch das OZG festgeschrieben worden. Dieses Gesetz verpflichtet die Länder, bestimmte Verwaltungsleistungen bis Ende diesen Jahres digital anzubieten. Im Gegenzug gab es Finanzspritzen. Doch die Verwaltung hat viele der im OZG gesetzten Ziele nicht erreicht. Dennoch sind im nächsten Jahr laut dem Haushaltsentwurf der Bundesregierung nur noch 382 Millionen Euro für die Digitalisierung der Länder vorgesehen.

Vier Mitglieder des IT-Planungsrats fordern nun, dass der Bund die nicht abgerufenen OZG-Mittel im nächsten Jahr noch einmal zur Verfügung stellt. Diese Forderung ist nicht neu, der IT-Planungsrat hatte sie schon im September erhoben. Doch die Digitalverantwortlichen von Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein legen mit einer gemeinsamen Erklärung nach.

„Wir brauchen eine verlässliche Zusage über die Weiterfinanzierung der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen, insbesondere der EfA-Projekte“, sagt Judith Gerlach, die Bayerische Staatsministerin für Digitales. EfA-Projekte sind Digitalisierungsprodukte, die nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) ein einziges Bundesland entwickelt und dann den anderen Ländern zur Verfügung stellt. „Sollten die Konjunkturpaketmittel für EfA-Projekte im Jahr 2023 doch nicht zur Verfügung stehen, sind sowohl die OZG-Umsetzung als auch der Abschluss laufender EfA-Projekte in Gefahr. Wir fordern deshalb Planungssicherheit für die Verwaltungsdigitalisierung“, führt Gerlach weiter aus.

Ihr Kollege aus Schleswig-Holstein, Digitalisierungsminister und Chef der Staatskanzlei Dirk Schrödter, formuliert einen noch schärferen Vorwurf: „Mit seinem einseitigen Aufkündigen von Verabredungen gefährdet der Bund die Umsetzung des OZG und entzieht sich damit der gemeinsamen, gesamtstaatlichen Verantwortung für eines der zentralsten Reformvorhaben des deutschen Staatswesens, nämlich der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.“

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