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StartDigitalesEU-Rat hat Position zum Data Act beschlossen

EU-Rat hat Position zum Data Act beschlossen

Der Data Act hat eine weitere Hürde genommen. Der Rat der EU fordert Nachbesserungen, bevor der Data Act beschlossen werden kann. Dennoch hat er dem schwedischen Vorsitz erlaubt, die Trilogverhandlungen mit dem EU-Parlament zu beginnen.

In dem Positionspapier fordert der Rat den Gesetzgeber auf, sechs Punkte klarzustellen. Der Rat wünscht, dass der Anwendungsbereich der Verordnung klarer definiert wird, insbesondere bei Daten aus dem Internet der Dinge (IoT). Auch müsse das Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausbuchstabiert werden.

Des Weiteren greift der Rat eine Forderung der IT-Branche auf, dass Geschäftsgeheimnisse und geistiges Eigentum besser geschützt werden sollten. Zudem wünscht der Rat sich zusätzliche Leitlinien für die Entschädigung der Unternehmen, die die Daten bereitstellen müssen. Hier solle der Gesetzgeber auch Streitbeilegungsmechanismen entwickeln. Noch dazu solle bei den Anträgen öffentlicher Stellen zur gemeinsamen Datennutzung aufgrund außergewöhnlicher Notwendigkeiten nachjustiert werden. Die Bestimmungen für einen wirksamen Wechsel zwischen Cloud-Anbietern müssten noch klarer und allgemeiner gefasst werden.

Sobald die EU das Gesetz verabschiedet, muss es in den Mitgliedsstaaten durchgesetzt werden .Am 31. März 2023 berät zum ersten Mal der Digitalausschuss des Bundestags über das Thema. Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag zum Data Act gestellt.

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