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StartSicherheitSachsens macht sich gegen Extremismus im Öffentlichen Dienst stark

Sachsens macht sich gegen Extremismus im Öffentlichen Dienst stark

Sachsens Innenministerium strebt eine Änderung des Beamtenrechtes an. Mit dem “Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ zielt der Freistaat darauf ab, die Verfassungstreue seiner Mitarbeitenden sicherzustellen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Ernennungsbehörden bei allen zukünftigen Beamtinnen und Beamten eine verdachtsunabhängige Anfrage an das Landesamt für Verfassungsschutz stellen. Diese Regel gilt allerdings nicht allumfassend. Sie beschränkt sich auf Mitarbeitende der Fachrichtungen Polizei, der Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizvollzug sowie der allgemeinen Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Vollzugsdienst in Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen. Darüber hinaus sieht die Gesetzesänderung Einführung der Wechselkennzeichnung innerhalb der sächsischen Polizei vor. Die Fristen im Sächsischen Disziplinargesetz werden ausgeweitet und eine polizeiliche Zuverlässigkeitsprüfung eingeführt.

Zurzeit können angehende Mitarbeitnde ihre Verfassungstreue noch niederschwelliger unter Beweis stellen. Die Vorlage eines Führungszeugnisses, Teilnahme an einer schriftlichen Belehrung über die Verfassungstreue und die Abgabe einer schriftlichen Erklärung genügen. Im Einzelfall kann zudem die Erklärung der Bewerberinnen und Bewerber über anhängige Strafermittlungsverfahren, Strafverfahren oder Disziplinarmaßnahmen Rückschlüsse auf die Verfassungstreue zulassen.

Die Pflicht zur Wechselkennzeichnung sieht vor, dass Polizistinnen und Polizisten fortan bei geschlossenen Einsätzen eine individuelle Kennzeichnung tragen. Diese besteht aus dem Kürzel “SN“ und einer fünfstelligen Zahlenfolge. Eine Zuordnung der Kennzeichnungen zu den betreffenden Beamtinnen und Beamten darf nur erfolgen, wenn Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung vorliegen.  

Sachsen Innenminister Armin Schuster (CDU) positioniert sich klar gegen Extremismus im Dienst. “ Ziel des Gesetzespakets ist es, Verfassungsfeinde vor Einstellung in den Polizei- bzw. den Justizvollzugsdienst von vornherein auszuschließen und denen, die schon im Staatsdienst sind, das Leben so schwer wie möglich machen“, so Schuster.  

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