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StartDigitalesMeck-Pomm führt Widerspruchsregelung für die Forschung mit Gesundheitsdaten ein

Meck-Pomm führt Widerspruchsregelung für die Forschung mit Gesundheitsdaten ein

Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern ändert das Landeskrankenhausgesetz (LKHG). Patientendaten sollen grundsätzlich für die Forschung weiterverwendet werden dürfen. Die Bürgerinnen und Bürger können dieser Zweitnutzung ihrer Gesundheitsdaten aber jederzeit widersprechen.

Mit dieser Neuregelung wird das Bundesland Vorreiter. Bisher müssen Patientinnen und Patienten der Forschung mit ihren Daten aktiv zustimmen. Die mecklenburg-vorpommersche Wissenschaftsministerin Bettina Martin (SPD), Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm (SPD) und der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt gaben das Vorhaben gemeinsam bekannt. Noch im Sommer soll ein Gesetzesentwurf ins Landeskabinett und zum Landtag. Die in Krankenhäusern erhobenen Daten sollen in pseudonymer Form zur Forschung verwendet werden dürfen. Diese Forschung könne in den Krankenhäusern selbst oder deutschlandweit stattfinden. Eine Veräußerung der Daten an Dritte sei ausgeschlossen, heißt es aus der Landesdatenschutzbeauftragten.

„Medizinischer Fortschritt ist nur mit guter Forschung möglich“, begründete Wissenschaftsministerin Martin die Notwendigkeit des Vorhabens. Die Regierung beseitige damit gesetzliche Hindernisse. „In Universitätskliniken werden täglich Daten erhoben, die Auswertung ist bisher schwer. Forscherinnen und Forscher müssen Krebs, Volkskrankheiten, seltene Erkrankungen besser verstehen und behandeln“, erläuterte die Ministerin. Eine Widerspruchslösung für die Forschung mit Gesundheitsdaten erleichtere Forschung und Innovation, die letztlich den Patientinnen und Patienten zugutekomme.

Der Landesdatenschutzbeauftragte betonte das Informationelle Selbstbestimmungsrecht der Menschen. „Wir setzen uns daher dafür ein, dass Patientinnen und Patienten der Nutzung ihrer Daten zu Forschungszwecken informiert jederzeit voraussetzungslos widersprechen können“, versprach Schmidt. Nur so werde ein Widerspruchsrecht den Interessen der Patientinnen und Patienten hinreichend gerecht. Er forderte auch hohe technische Sicherheitstandards für die Daten. Diese Standards sollten im Gesetz verankert werden.

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