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StartAllgemeinRisikobasierter Ansatz weiter umstritten

Risikobasierter Ansatz weiter umstritten

Die Einheit zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung der Zollverwaltung soll künftig stärker risikobasiert arbeiten. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur künftigen Aufstellung der „Financial Intelligence Unit“ (FIU) vor. Die Meinungen zu dem Vorhaben gehen jedoch weit auseinander.

So warnt Frank Buckenhofer, Vorsitzender der Bezirksgruppe Zoll in der Gewerkschaft der Polizei (GdP), dass dieser Ansatz dazu führen könne, dass bestimmte Delikte nicht mehr Berücksichtigung finden könnten. „Risikobasierter Ansatz ist die Befugnis, Schwerpunkte“, so Buckenhofer. Dafür sei die FIU nicht geeignet. Denn sie sei zwar keine Polizeibehörde und unterliege auch nicht dem Legalitätsprinzip. Gleichwohl hätten ihre Beschäftigten jedoch eine Mitwirkungspflicht bei der Strafverfolgung. Der Gewerkschafter kritisiert aufgrund mangelhafter Datenbankzugriffsbefugnisse der Einheit: „Die FIU ist weiterhin im Blindflug.“ Auch weise sie erhebliche Erkenntnisdefizite auf. Deshalb sei der risikobasierte Ansatz nicht sinnvoll. Dafür bekam Buckenhofer Zuspruch von Dirk Peglow, Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Dieser ist der Meinung, dass der risikobasierte Ansatz – wie bislang schon – nur für die nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten gelten solle.

BDZ dafür

Anders sieht das der Bundesvorsitzende der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Thomas Liebel. Er sagt: „Den risikobasierten Ansatz halten wir für angebracht.“ Dieser sei in vielen anderen Staaten bereits lange Praxis. Außerdem würden so Rechtssicherheit und Arbeitsentlastung für die Kräfte der FIU, bei der es sich ausdrücklich um eine administrative Behörde handele, geschaffen. Angesichts der enormen Anzahl an Geldwäscheverdachtsmeldungen sei das Arbeitsaufkommen ohne automatisierte Prozesse „nicht zu wuppen“. Auch die allgemeine Zolltätigkeit erfolge risikobasierte, ergänzt er. Nicht jeder Container, der nach Deutschland eingeführt werde, könne kontrolliert werden. Auch die Bundesnotarkammer plädiert für den risikobasierten Ansatz. Kritik kommt hingegen noch vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Dort wird die Rechtsgrundlage für den Ansatz als zu pauschal eingeschätzt.

1 Kommentar

  1. Auch beim versuch Schwarzarbeit zu bekämpfen setzen Beamte im BMF das Pferd auf risikobasierte Prüfungen – Ergebnis nach über 20 Jahren- der Schaden steigt weiter an (2023; 339 Mrd Euro) und die organisierte Kriminalität versorgt den illegalen Schwarzarbeitsmarkt täglich mit tausenden Migranten. damit ihre Gewinne weiter steigen.
    Risikobasierte Maßnahmen – dazu müsste man vorab, vorsichtig gesagt, mindestens gezielte Analysen durchführen -ob Branchen vorhanden sind, in denen ein (hohes) Risiko besteht – das weiß aber die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht, was sich u.a. in unsinnigen Schwerpunkt Prüfungen, sog. ‚SPP“ bemerkbar macht und mehr Personal – und Sachkosten verursacht , als Einnahmen generiert werden können.
    insbesonders dort wo die „grossen Fische“ schwimmen, angelt man im Trüben… ohne Köder.
    Die sinn- und kontolllose Tätigkeit hat auch massive Auswirkungen auf das dort tätige Personal.
    Mehrere tausend sehr teuer ausgebildete und ausgestattete Leute haben die FKS bereits verlassen, weitere tausend suchen nach Wegen bzw. Rettungsinseln um vom Geisterschiff abzuheuern

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