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EU-Gesetz für leichteren Glasfaserausbau

Ziel des „Gigabit Infrastructure Acts“ ist ein leichterer Glasfaserausbau in der EU. Der Zugang zu Stellplätzen für Masten usw. sollen schneller und einfacher genehmigt werden. Ungleichheiten auf EU- sowie nationaler Ebene sollen beseitigt werden. Einige EU-Parlamentarier fordern auch die Abschaffung der Zusatzgebühren für EU-interne Anrufe und SMS.

„In der heutigen Welt ist der Zugang zu Hochgeschwindigkeitsinternet eine Notwendigkeit und sogar ein Recht – das Recht auf Konnektivität“, sagte der federführende Europaabgeordnete Alin Mituța. Mit den Gigabit-fähigen Verbindungen können Daten mit einer Geschwindigkeit von 1 Gigabit pro Sekunde heruntergeladen werden. Der Aufbau dieser Netze soll nun vereinfacht werden.

Dafür hat der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments einen Standpunkt zum Gesetzesentwurf angenommen. Dieser soll die Verwaltungsverfahren für die Erteilung von Genehmigungen vereinfachen und beschleunigen sowie ihre Kosten senken. Statt vier Monate sollen für diese künftig zwei reichen. Zudem plant die EU, private Wirtschaftsgebäude als Standorte für Mobilfunkmasten und Glasfaserinfrastruktur zugänglich zu machen. Voraussetzung ist, dass es kein öffentliches Gebäude als Alternative gibt.

Gigabit und 5G bis 2030

Damit sollen Investitionen in die digitale Infrastruktur angeregt und das Wirtschaftswachstum gefördert werden. Außerdem wolle man „sicherstellen, dass bis 2030 alle Haushalte in der EU Zugang zu Gigabit-Festnetzen haben“, so Mituța. Auch die 5G-Versorgung solle dem Abgeordneten zufolge alle Gebiete einschließen. Niemand solle zurückbleiben.

Aktuell seien in der EU die Unterschiede in der Digitalisierung deutlich, heißt es in der Pressemitteilung. Während städtische Zentren von den neuesten technologischen Fortschritten profitierten, hinkten ländliche und abgelegene Gebiete oft hinterher.

Als Nächstes muss die Entscheidung für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Rat von allen Abgeordneten genehmigt werden. Das soll in der nächsten Plenarsitzung geschehen. Die Gigabit-Infrastruktur-Verordnung der EU würde nach ihrer Verabschiedung sofort zu geltendem Recht in allen Mitgliedsstaaten.

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