- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
StartStaat & RathausBerlin legt Lagebild zur Korruption vor

Berlin legt Lagebild zur Korruption vor

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und die Polizei Berlin haben erstmals einen Korruptionsbericht für die Hauptstadt veröffentlicht. Bei mehr als der Hälfte der registrierten Delikte handelt es sich um Fälle von Bestechung.

Korruptionsstraftaten und versuchte Bestechung werden in Berlin häufig im Umfeld von Gefängnissen und Justiz aufgedeckt. Das geht aus dem erstmals veröffentlichten „Lagebild Korruption“ hervor, das die Berliner Senatsinnenverwaltung und die Berliner Polizei erstellen ließen. Darin sind die Ergebnisse der Korruptionsbekämpfung aus dem Jahr 2022 zusammengetragen.

Der Bericht umfasst insgesamt 48 Ermittlungskomplexe aus dem Bereich der Korruptionskriminalität. Schwerpunkt der Korruptionsstraftaten war die Bestechung: Mit 27 Fällen traf dies auf mehr als die Hälfte aller registrierten Vorkommnisse zu. Insgesamt 53 Tatverdächtige wurden 2022 ermittelt – bei 15 von ihnen handelte es sich um Bestochene („Nehmende“), 38 waren Bestechende („Gebende“). Die 15 bestochenen Personen verteilten sich auf folgende Behörden: Neun gehörten einer Strafverfolgungs- oder Justizbehörde an, vier der öffentlichen Verwaltung, eine Person war in der Landespolitik tätig. Die Privatwirtschaft spielte mit nur einem Fall hier praktisch keine Rolle. In den meisten Fällen von Bestechung ging es um Vorteile wie Arbeits- und Dienstleistungen, in einigen Fällen um Bargeld und Bewirtungen.

Der Großteil der bestochenen Personen war als Sachbearbeiter tätig und hatte keine Führungsposition inne. Hinzu kamen viele Polizisten, denen bei Einsätzen Vorteile angeboten wurden, damit sie von Strafverfolgungs- und anderen Maßnahmen absehen – stattdessen erstatteten die Beamten Anzeige. Die bestechenden Personen waren zumeist Gefängnisinsassen in Kontrollsituationen, fünf von ihnen hatten eine Führungsposition inne.

Zwei Verurteilungen wegen Bestechung wurden für das Jahr 2022 registriert. In einem Fall hatten Mitarbeiter in einer Kfz-Zulassungsstelle gegen die Zahlung von bis zu 400 Euro die Anmeldungen von Autos innerhalb von bis zu drei Tagen ermöglicht statt der üblichen vier Wochen bei Händlern und acht Wochen bei Privatkunden. Hierfür erhielt der Haupttäter eine Gefängnisstrafe. Verurteilt wurde zudem ein Mitarbeiter einer Gartenbau-Firma. Er hatte auf dem Gelände eines Jugendgefängnisses gearbeitet und Drogen sowie Handys gegen Bezahlung eingeschmuggelt.

Dabei geht aus dem Lagebericht auch hervor: Neben wirtschaftlichen und monetären Schäden zeichnen sich Korruptionsstraftaten vor allem durch immaterielle Schäden aus. Dazu zählt der Verlust des Vertrauens in Unbestechlichkeit und Handlungsfähigkeit staatlicher Institutionen sowie in die Integrität der Wirtschaft. In keinem der Ermittlungskomplexe habe „ein konkret zu bezeichnender finanzieller Schaden ermittelt werden“ können, heißt es in dem Papier weiter. Zudem sei bei Korruptionsdelikten von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.

Umso mehr Bedeutung gewinnt die Präventionsbekämpfung. Seit 2015 gibt es die Anonyme Hinweisgeberstelle Korruption beim Landeskriminalamt Berlin, an die Korruptionsdelikte anonym übermittelt werden können. Diese ist hier zu erreichen.


Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein