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StartDigitalesKraftfahrt-Bundesamt hat bei circa 10 Prozent der Kommunen den i-KfZ-Zugang deaktiviert

Kraftfahrt-Bundesamt hat bei circa 10 Prozent der Kommunen den i-KfZ-Zugang deaktiviert

(BS) Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat nach dem Jahreswechsel bei rund jeder zehnten Stadt- oder Kreisverwaltung den i-KfZ-Zugang deaktiviert. Die Stellen erfüllten nicht die Sicherheitsmindestanforderungen. Das sagte ein KBA-Sprecher dem Behörden Spiegel.

Das sind gleichzeitig gute und schlechte Nachrichten. Gut, weil c’t und andere Medien befürchteten, dass zum Jahreswechsel bei rund 30 Prozent der Kommunalverwaltungen der Zugang deaktiviert werden müsste. Schlecht, weil die vierte und letzte Stufe der Internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KfZ) erst im September letzten Jahres aktiviert worden war. Ein KBA-Sprecher gibt an, dass alle zuständigen Ämter schon im Oktober schriftlich auf die Voraussetzungen und eine mögliche Deaktivierung des Online-Zugangs zum Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) hingewiesen wurde. Der 31. Dezember 2023 habe dabei als Frist für einen Zwischennachweis gedient. Hatten die Ämter diesen erbracht, konnten sie Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern weiterhin die digitale KfZ-Zulassung anbieten.

Den endgültigen Nachweis über die Mindestanforderungen müssen die Ämter am 30. März 2024 erbringen. „Es gilt die Register zu schützen“, betonte der Sprecher des KBA. Die Mindestanforderungen bestünden in der ISO 27001. Diese Anforderungen könnten die Ämter durch Penetrationstests und Audits erfüllen. Sobald sie die entsprechenden Nachweise hätten, würde das KBA ihren ZFZR-Zugang für die iKfZ wieder aktivieren. Bis dahin müssten sich die Bürgerinnen und Bürgern bei den entsprechenden Ämtern mit der analogen Leistung begnügen.

Die AKDB, der bayerische kommunale IT-Dienstleister, beruhigt die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat. „Als erstes Rechenzentrum in Deutschland hat das AKDB-Rechenzentrum vom Kraftfahrtbundesamt seit dem 15.12.2023 den uneingeschränkten Betriebsbescheid im Kontext der Erfüllung der Mindestsicherheitsanforderungen mit dem Status „gültig“ erlangt“, erklärte Andreas Günther. Der Leiter Strategische Geschäftsentwicklung und CIO der Telecomputer GmbH – das für die i-KfZ zuständige Subunternehmen der AKDB – erläutert, dass dieser offizielle Bescheid des KBA der AKDB attestiere, dass sie die Mindestanforderungen an die Informationssicherheit (MSA-i-Kfz) erfülle.

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