(BS) Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) bleibt ein wichtiges Element der Versorgung in und nach kritischen Einsätzen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert in einem Impulspapier schon vor dem Notfall aktiv zu werden – und das nicht nur bei Einsatzkräften, sondern auch in der Bevölkerung. Im Gespräch erklärt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke die Hintergründe und was sich die Kammer vom Gesundheitssicherstellungsgesetz erhofft. Die Fragen stellte Bennet Biskup-Klawon.
Behörden Spiegel: Welche Rolle übernehmen Psychotherapeutinnen und -therapeuten bei der PSNV?
Dr. Andrea Benecke: Wir sind für die Betroffenen da und arbeiten eng mit allen Beteiligten der PSNV zusammen. Unsere Schwerpunkte liegen vor allem in der Diagnostik, Vorbeugung und Behandlung psychischer Folgeerkrankungen bei Betroffenen, Angehörigen, Einsatzkräften, Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheitsberufe und Bundeswehrangehörigen. Schon im Vorfeld können Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit Psychoedukation, Schulungen und Konzeptentwicklung dazu beitragen, auf Krisensituationen vorbereitet zu sein. Im Ereignisfall können wir insbesondere zur Früherkennung und Frühintervention beitragen und die Akutbehandlung im Anschluss an die Psychosoziale Akuthilfe sicherstellen. Bei Bedarf übernehmen wir natürlich die Behandlung in der psychotherapeutischen Regelversorgung.
Behörden Spiegel: Die BPtK hat diesen Sommer das Impulspapier „Für eine handlungsfähige Psychosoziale Notfallversorgung im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz“ veröffentlicht. Was war der Anlass?
Dr. Benecke: Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie verletzlich unsere Gesellschaft und das Gesundheitssystem sind. Die COVID-19-Pandemie, die Flutkatastrophe im Ahrtal, Anschläge, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine – all das hat uns leider vor Augen geführt, wie stark Krisen viele Menschen psychisch belasten. Diese Belastungen halten oft weit über die akute Krise hinaus an. Gleichzeitig steigt das Risiko für Extremwetterereignisse, Cyber-Angriffe, Sabotage und andere hybride Bedrohungen. Das Gesundheitssystem muss auch auf sehr große Krisen vorbereitet und handlungsfähig sein, um im Bedarfsfall viele Menschen schnell versorgen zu können. Die PSNV ist ein essenzieller Teil des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes. Mit unserem Impulspapier machen wir Vorschläge für eine PSNV, die noch verlässlicher, koordinierter und stärker interdisziplinär vernetzt ist und auf unterschiedliche Krisenszenarien noch belastbarer reagieren kann. Denn Versorgung darf auch im Krisenfall nicht dem Zufall überlassen werden.
Behörden Spiegel: Wie ist die PSNV im Akutfall momentan aufgestellt?
Dr. Benecke: Für die unmittelbare psychosoziale Akuthilfe stehen speziell ausgebildete Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen und der kirchlichen Notfallseelsorge bereit. Dazu gehören unter anderem das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser Hilfsdienst und der Arbeiter-Samariter-Bund. Kriseninterventionsteams und Notfallseelsorge unterstützen Betroffene; für Einsatzkräfte sind speziell geschulte Fachkräfte der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV-E) zuständig. Psychotherapeutinnen und -therapeuten können hier, wenn erforderlich, unterstützen. Dieses Netzwerk ist für komplexe Schadenslagen grundsätzlich sehr belastbar. Defizite bestehen allerdings an den Schnittstellen: bei der interprofessionellen Vernetzung, der Abstimmung zwischen den Beteiligten und der strukturierten Vermittlung in die nächste Versorgungsebene.
Behörden Spiegel: Wie sieht die Versorgung danach aus? Reicht diese aus?
Dr. Benecke: Die PSNV ist als gestuftes System angelegt: In den ersten Stunden stehen Akuthilfe, Stabilisierung und die Aktivierung persönlicher und sozialer Ressourcen im Vordergrund. In den folgenden Tagen geht es um Früherkennung psychischer Belastungsfolgen, Psychoedukation, Diagnostik und bedarfsabhängige psychologische, psychosoziale und psychotherapeutische Hilfen. In den folgenden Wochen und Monaten werden Traumafolgestörungen und andere psychische Erkrankungen in der psychotherapeutischen Regelversorgung behandelt. Diese Versorgung ist leistungsfähig, aber für größere Krisenlagen und bei länger andauernder Überlastung des Gesundheitssystems strukturell nicht optimal aufgestellt. Es gibt Defizite beim Übergang von der Akut- zur Regelversorgung. Es fehlen sowohl definierte Dringlichkeitskriterien als auch hinreichend krisenfeste Versorgungskonzepte. Auch sind die vorhandenen Ressourcen nicht flächendeckend transparent erfasst.
Die BPtK schlägt deshalb vor, in die strategischen Überlegungen zur PSNV neben dem Ausbau von Gruppenangeboten und videogestützter Versorgung auch Sonderbedarfszulassungen, Ermächtigungen und geprüfte digitale Tools einzubeziehen. Außerdem befürwortet sie ein datengestütztes Lagebild, das zeigt, welche PSNV-Kapazitäten verfügbar sind.
Behörden Spiegel: Was erhoffen Sie sich durch das angekündigte Gesundheitssicherstellungsgesetz?
Dr. Benecke: Es soll einen konzeptionellen Rahmen für den gesundheitlichen Bevölkerungsschutz schaffen. Das ist sehr wichtig. Die BPtK erwartet, dass das GeSiG die Weichen stellt, sowohl für eine bessere Koordinierung des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes einschließlich der PSNV als auch für eine strategische Patientensteuerung in Versorgungsangebote im Ereignisfall. Die Verfügbarkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten muss ebenfalls gesichert sein. Neben regelmäßigen Übungen für den Ernstfall sollte die zivile Gesundheitsversorgung besser mit der Bundeswehr zusammenarbeiten. Und nicht zuletzt muss die PSNV verlässlich finanziert und ausgestattet werden. Die BPtK fordert deshalb, die PSNV im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz sowie flächendeckend in den Katastrophenschutzgesetzen der Länder zu verankern, um die finanziellen und organisatorischen Ressourcen zu stärken und psychotherapeutische Expertise regelhaft in die bestehenden Strukturen einzubinden.
Behörden Spiegel: Sie fordern u. a. auch: „Menschen mental besser auf Krisen vorzubereiten“. Wie stellen Sie sich das vor?
Dr. Benecke: Ja, denn wir sind überzeugt: Die Bevölkerung sollte besser über mögliche psychische Folgen von Krisen, über Selbsthilfemaßnahmen und qualitätsgesicherte Hilfsangebote informiert werden. Wie wir uns das vorstellen? Die BPtK schlägt vor, eine Informationsbroschüre zur PSNV in analoger wie digitaler Form an alle Haushalte zu verteilen. Wichtig sind in Krisenlagen außerdem Vorabinformationen über lokale Anlaufstellen, Community Resilience Hubs. Auch Familien, Nachbarschaften, Schulen, Kitas, Betriebe sollten einbezogen werden.
Darüber hinaus sollten mehr Menschen in die Lage versetzt werden, psychologische Erste Hilfe zu leisten. Dafür braucht es Schulungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Qualifizierungsangebote für Fachkräfte in Schulen, Kitas und Betrieben. Wir als BPtK arbeiten mit unseren Landeskammern auch an Formaten, um Psychotherapeutinnen und -therapeuten besser und breiter auf die spezifischen Beschwerdebilder und Einsatzrealitäten der PSNV vorzubereiten.
Behörden Spiegel: Der Konsensus-Prozess ist nun schon einige Jahre alt. Sie fordern nun einen neuen Anlauf sowie einen Runden Tisch PSNV bei der Bundesregierung. Was versprechen Sie sich davon?
Dr. Benecke: Vor allem mehr Vernetzung und Koordination. Wir schlagen zwei Formate vor. Erstens, einen runden Tisch PSNV auf hoher politischer Ebene. Bund, Länder, Kommunen, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, die Bundeswehr, Einsatz- und Hilfsorganisationen, die Gesundheitsversorgung sowie weitere Beteiligte der PSNV sollten an diesem Abstimmungsprozess beteiligt sein. Zweitens schlagen wir einen „Konsensusprozess PSNV 2.0“ vor. Wir halten es für erforderlich, unter Federführung des BBK die fachliche, operative Zusammenarbeit zu vertiefen sowie Qualitätsstandards und Leitlinien mit leider neuen Krisenszenarien abzugleichen. Es sollte auch um strukturelle Fragen gehen, etwa die Skalierbarkeit der PSNV und die Aufgaben der psychotherapeutischen Versorgung in Einsatzplänen, um Cybersicherheit und operative Krisenfestigkeit.
Wir arbeiten mit vielen Akteurinnen und Akteuren der PSNV schon außerordentlich gut zusammen, was wir sehr zu schätzen wissen. Die BPtK und ihre Landeskammern sind dankbar für die neue Qualität der Vernetzung und Partnerschaft. Silos überwinden, den übergreifenden Informationsfluss verbessern – das ist absolut zentral. Viele neue Kooperationen ermöglichen es, Bedarfe und Ressourcen teils schon abzugleichen und Handlungsfelder zu identifizieren. Es gibt, finde ich, enorm viel gemeinsamen Willen, interprofessionell zusammenzuwirken, die PSNV bestmöglich vorzubereiten und an den Schnittstellen zwischen Akuthilfe und Anschlussversorgung zu verbessern. Im Krisenfall, den sich natürlich niemand wünscht, muss die PSNV den Menschen die Hilfe bieten, die sie benötigen. Dazu möchten wir als BPtK beitragen.





