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StartRechtJuristische Erstberatung als Entscheidungshilfe

Juristische Erstberatung als Entscheidungshilfe

Schleswig-Holstein erweitert sein Angebot gegen Machtmissbrauch und Diskriminierung an Hochschulen. Zu diesem Zweck hat das Land eine unabhängige Vertrauensanwältin beauftragt, die Rechtsanwältin und Mediatorin Pia-Marie Spaeter. Sie bietet Mitgliedern, Angehörigen und Beschäftigten aller Hochschulen, des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein und des Studentenwerks Schleswig-Holstein eine vertrauliche und auf Wunsch anonyme rechtliche Erstberatung.

Grund für die Einführung dieses neuen Amtes ist dabei ein Beschluss des Landtages, den das schleswig-holsteinische Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur nun umsetzt. Der Landtag beschäftigte sich vor einigen Monaten mit der Thematik Machtmissbrauch und hat am im Juni einen Antrag beschlossen, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, Maßnahmen im Bereich der Hochschulen zur Bekämpfung von Machtmissbrauch und Diskriminierung umzusetzen, heißt es aus dem Ministerium.

Zu möglichen Fällen, in denen Frau Spaeter unter der anwaltlichen Vertraulichkeit auch anonym beraten kann, gehören unter anderem Fälle der Aneignung geistigen Eigentums, problematische Forschungspraktiken, das unzulässige Einfordern von Mehrarbeit, Demütigung oder sexuelle Belästigung. Das Angebot richtet sich dabei sowohl an Betroffene als auch an Personen in den Instituten, die sich beruflich mit diesen Fällen beschäftigen. Zur Finanzierung dieser Möglichkeit stellt das Ministerium jährlich 20.000 Euro zur Verfügung. Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Dr. Dorit Stenke sagte dazu: „Mit der Vertrauensanwältin schaffen wir dafür ein zusätzliches, niedrigschwelliges Angebot und stärken den Schutz von Studierenden, Forschenden und Beschäftigten.“

Rechtsanwältin Spaeter erklärte: „Niemand muss sich bereits entschieden haben, um sich beraten zu lassen. Betroffene können sich vertraulich und auf Wunsch anonym an mich wenden – gemeinsam schauen wir, was passiert ist und welche nächsten Schritte möglich und sinnvoll sind.“ Den Angehörigen der Hochschulen stehen weiterhin die bestehenden Anlaufstellen innerhalb der Institutionen zur Verfügung. Daneben bietet die Antidiskriminierungsstelle des Landes eine externe Anlaufstelle. Bei strafrechtlich relevantem Verhalten besteht zudem die Möglichkeit, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

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