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Bleibt der Wettbewerb auf der Strecke?

50.000 Euro ohne Wettbewerb: Mit der Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge will der Bund die öffentliche Beschaffung beschleunigen. Doch mehrere Länder gehen deutlich darüber hinaus. Die Entwicklung steht für einen grundlegenden Wandel im Vergaberecht: wenige Vorgaben, dafür mehr Freiräume für die öffentliche Hand. Doch der Preis könnte ein Verlust an Wettbewerb und Transparenz sein.

Das politische Ziel ist klar: „Die öffentliche Beschaffung muss einfacher, schneller und flexibler werden“, wie es in der Begründung des Vergabebeschleunigungsgesetzes heißt. Damit der Staat angesichts sicherheits-, energie- und infrastrukturpolitischer Herausforderungen handlungsfähig bleibt und notwendige Investitionen tätigen kann. Dazu hat der Bund die Wertgrenze für Direktaufträge bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungen auf 50.000 Euro angehoben. Mit dem Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zur Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) soll dieser Wert auch für Länder und Kommunen zum Maßstab werden. Doch die Länder haben bereits jetzt schon deutlich höhere Beträge festgesetzt. In sieben Bundesländern dürfen Liefer- und Dienstleistungen bis zu 100.000 Euro direkt vergeben werden, wie die folgende Tabelle zeigt. Ähnlich hoch fallen die Summen bei Bauleistungen aus. In Einzelfällen liegen sie sogar deutlich höher: Hessen erlaubt bis zu 750.000 Euro, Bayern bis zu 250.000 Euro.

Die Tabelle zeigt die aktuellen Wertgrenzen für Direktaufträge in Bund und Ländern bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungen.
Quelle: Behörden Spiegel, eigene Recherche

Bagatellgrenze 500 Euro

Dabei war der Grundgedanke bei der Einführung des Direktauftrages 2009 ein ganz anderer: Um bei Kleinstbeschaffungen kein Verfahren mit einem Aufwand von damals 2.300 Euro für die Vergabestelle durchführen zu müssen, wurde für Liefer- und Dienstleistungen eine Bagatellgrenze von 500 Euro eingeführt. Das handhaben lediglich Berlin (1.000 Euro) und Sachsen (500 Euro) noch so. In Hamburg gilt aktuell noch eine Wertgrenze von 5.000 Euro. Alle drei Länder befassen sich jedoch mit dem Thema und haben gegenüber dem Behörden Spiegel angekündigt, die Wertgrenzen anzupassen.

Kommunen begrüßen höhere Auftragswerte

Seitens der Kommunen werden die höheren Grenzen positiv bewertet. „Die aktuell in Bund und Ländern zu beobachtenden Wertgrenzenerhöhungen für Direktaufträge sind aus kommunaler Perspektive grundsätzlich zu begrüßen“, sagt Bernd Düsterdiek vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB). Angesichts eines kommunalen Investitionsstaus von mittlerweile über 230 Milliarden Euro sei es mit Blick auf die zügige Umsetzung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen dringend notwendig, das Vergaberecht, gerade auch im Unterschwellenbereich, weiter zu flexibilisieren. „Direktaufträge können maßgeblich dazu beitragen, Beschaffungsverfahren zu beschleunigen und die Verwaltung zu entlasten“, so der Beigeordnete beim DStGB.

Wirtschaft warnt vor weniger Wettbewerb

Deutlich kritischer blicken Wirtschaftsverbände auf die Entwicklung. „Die Anhebung der Wertgrenzen für Direktaufträge entzieht faktisch weite Teile der öffentlichen Beschaffung dem Vergaberecht. Das geht zu Lasten von Transparenz, Wettbewerb, Diskriminierungsfreiheit und Korruptionsprävention“, kritisiert Hildegard Reppelmund, Referatsleiterin für Vergaberecht bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).

Ähnlich äußert sich Anja Mundt, Senior Referentin Recht und Steuern beim Bundesverband Deutsche Industrie (BDI): „Direktaufträge schwächen Wettbewerb und Transparenz, begünstigen Vergaben an bekannte Anbieter, können Preise erhöhen und Innovationen hemmen.“ Deshalb lehnt der Verband weitere pauschale Anhebungen der teils bereits sehr hohen Direktauftragswertgrenzen überwiegend ab. „Stattdessen sollten die Wertgrenzen bundesweit vereinheitlicht und überhöhte Werte abgesenkt werden“, fordert Mundt.

Vereinheitlichen und Absenken

Zu Recht, angesichts der Summe von 100.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen. Die Hälfte der rund 11.000 Kommunen hat 5.000 oder weniger Einwohner. Was wird in einer Stadt oder Gemeinde dieser Größe außer Fahrzeugen für den Bauhof oder die Feuerwehr beschafft, was über diese Wertgrenze hinausgeht?

Das es zu einer Verringerung der Beträge kommt, darf bezweifelt werden. Laut föderaler Modernisierungsagenda sollen die Wertgrenzen für Direktaufträge von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen einheitlich deutlich angehoben und auf möglichst hohem Niveau festgelegt werden kann.

Auch im Baugewerbe blickt man skeptisch auf die Wertgrenzen. „Direktvergaben können im Einzelfall sinnvoll sein, etwa wenn der Aufwand eines förmlichen Verfahrens in keinem Verhältnis zum Auftragswert steht“, betont Christian Schostag, Referatsleiter Bau- und Vergaberecht im Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Grundsätzlich gelte für den ZDB jedoch: „Die öffentliche Ausschreibung ist der beste Weg. Sie sichert Wettbewerb und damit faire Chancen für alle Betriebe sowie den sparsamen Einsatz von Steuergeld zugunsten öffentlicher Auftraggeber.“ Mit Blick auf die VOB/A sei eine Direktvergabe bis 50.000 Euro ein guter Maßstab.

Transparenz bleibt Streitpunkt

Als größtes Problem sehen die Wirtschaftsverbände die fehlende Transparenz. „Unternehmen im „Inner Circle“ profitieren, weil sie bessere Chancen auf Aufträge haben. Aber alle anderen Anbieter, die auch auf diesen Markt wollen, erfahren nicht einmal, welchen Beschaffungsbedarf es gibt“, so Reppelmund. Das verteure Beschaffungen und hemme Innovationen. BDI-Referentin Mundt fordert deshalb mindestens eine ex ante-Transparenz über eine zentrale Plattform, damit potenzielle Bieter frühzeitig von geplanten Direktaufträgen erfahren.

Demgegenüber verweist Düsterdiek auf die gelebte kommunale Praxis: „Wettbewerb und Transparenz werden über die – informelle – Einholung von Vergleichsangeboten, Markterkundungen sowie über den regelmäßigen Wechsel der Auftragnehmer gewährleistet.“

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