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StartDigitalesEU und USA schließen Datenschutzabkommen

EU und USA schließen Datenschutzabkommen

Es ist der dritte Anlauf. Nachdem Safe Harbour und Privacy Shield vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestoppt wurden, haben die EU und die Vereinigten Staaten nun den Datenschutzrahmen EU-USA beschlossen. Der Datenschutzaktivist Max Schrems hat bereits eine Klage angekündigt.

Die EU hat entschieden, dass die USA ein angemessenes Schutzniveau für europäische Personendaten bieten. Daher dürfen solche Daten ab sofort ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten transferiert werden. „Der neue Datenschutzrahmen EU-USA wird einen sicheren Datenverkehr für die Europäerinnen und Europäer gewährleisten und den Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks Rechtssicherheit bieten“, sagte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (EVP/CDU) zur Entscheidung. Sie betonte, dass die USA beispiellose Zusagen zur Schaffung des neuen Rahmens gemacht“ hätten.

In der Entscheidung begründet die EU-Kommission den Datenschutzrahmen vor allem mit einem Zugeständnis der Amerikaner: der Executive Order 14086 „Enhancing Safeguards for US Signals Intelligence Activities. (Zu deutsch etwa: „Verstärkte Sicherheitsvorkehrungen für US-Signal Intelligence-Aktivitäten“.) Dies ist eine Anordnung des US-Präsidenten Joe Biden. Solche Anordnungen können von Nachfolgepräsidenten wieder gekippt werden. In der Executive Order 14086 wird geregelt, dass die US-Geheimdienste Personendaten aus der EU genauso behandeln müssen wie amerikanische. Zudem werden die Geheimdienste angewiesen, mit den für Beschwerden zuständigen Stellen zu kooperieren.

Schrems kündigt Klage an

Außerdem schafft die Vereinbarung mit den USA ein Gericht zur Datenschutzüberprüfung (Data Protection Review Court, DPRC), wo Beschwerden wegen Datenschutzvergehen behandelt werden können. Einzelpersonen in der EU sollen dieses Gericht nutzen können. Stellt es ein Datenschutzvergehen fest, kann es die Löschung der betroffenen Daten anordnen.

Der Datenschutzaktivist Max Schrems hat schon gegen die Vorgänger-Regelungen geklagt und sie damit zu Fall gebracht. „Man sagt, die Definition von Wahnsinn ist, dass man immer wieder dasselbe tut und ein anderes Ergebnis erwartet“, kommentierte Schrems die Entscheidung der EU. Die US-Überwachungsgesetze hätten viel stärker geändert werden müssen, damit der Datenschutzrahmen funktioniere. Er kündigte eine Klage an: „“Wir haben bereits verschiedene Optionen für eine Klage in der Schublade, obwohl wir dieses juristische Pingpong satt haben.“ Im nächsten Jahr sei die Sache vor dem Europäischen Gerichtshof.

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