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Europa-Parlament verabschiedet Chip-Gesetz

Halbleiter sind eine geopolitische Ressource. Das EU-Parlament hat nun ein Gesetz zur Stärkung der Chip-Industrie verabschiedet. Einerseits will der Gesetzgeber die Industrie mit 3,3 Milliarden Euro fördern, andererseits führt er einen Krisenreaktionsmechanismus für Lieferengpässe ein.

Die EU will gezielt die Versorgungssicherheit der EU mit Halbleitern erhöhen. Diese sind Kernbauteile in nahezu allen elektronischen Geräten. Bisher werden sie allerdings hauptsächlich von amerikanischen Firmen in Taiwan oder China produziert. „Mit dem European Chips Act wollen wir die Position der EU in der Halbleiterlandschaft weltweit stärken und die durch die Pandemie aufgedeckten Schwachstellen in den Lieferketten beheben“, erklärte der Parlamentarier Dan Nica (S&D, RO). Der Berichterstatter aus dem Industrieausschuss des EU-Parlaments warnte auch vor künftigen Lieferengpässen. Bislang hat die EU einen Anteil von 10 Prozent an der weltweiten Halbleiterproduktion. Diesen Anteil will sie verdoppeln. Deswegen investiert die EU jetzt 3,3 Milliarden Euro in Projekte, die Investitionen anziehen und Halbleiter-Produktionskapazitäten aufbauen. Auf diese Summe haben sich das EU-Parlament und der Rat geeinigt. Allerdings fehlen zur vollen Summe noch 50 Millionen Euro, wie das EU-Parlament und der Europäische Rat in einer Gemeinsamen Erklärung zum Vorschlagstext mitteilen.

Ein zweiter Fokus des Gesetzes liegt auf der Reaktion auf Krisen. Dazu enthält der Verordnungsvorschlag einen Krisenreaktionsmechanismus. So sollen die EU-Kommission und das Europäische Halbleitergremium gemeinsam eine strategische Kartierung des Sektors vornehmen und Frühwarnindikatoren entwickeln. Anhand dieser Indikatoren soll im Ernstfall ein europaweiter Engpassalarm ausgelöst werden. Dann könnte die EU Notfallmaßnahmen ergreifen. Das Chip-Gesetz ermächtigt sie im Notfall, Betriebe zur Produktion verknappter Produkte zu verpflichten. Im Notfall könnte sie auch eine gemeinsame Beschaffung für alle EU-Mitgliedsstaaten durchführen.

Der Gesetzesvorschlag muss noch vom Ministerrat gebilligt werden, um in Kraft zu treten.

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