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StartFinanzenUngenutztes Potenzial gegen Fachkräftemangel

Ungenutztes Potenzial gegen Fachkräftemangel

Der Fachkräftemangel im Öffentlichen Dienst wächst stetig. Neue Möglichkeiten, um als Arbeitgeber im öffentlichen Sektor attraktiver zu werden, bietet der § 18a TVöD VKA. Genutzt werden die dadurch realisierbaren Mitarbeiterbenefits von den öffentlichen Arbeitgebern trotzdem kaum. Wie sehen die Möglichkeiten genau aus?

Finanzielle Mitarbeiterbenefits als Chance

Insbesondere im Öffentlichen Dienst macht sich der steigende Personalmangel bemerkbar, denn im Durchschnitt sind die Angestellten älter als in der Privatwirtschaft, sodass sich immer mehr in den Ruhestand verabschieden. Laut Bleibebarometer Öffentlicher Dienst 2022 ist außerdem ein Drittel offen dafür, in die Privatwirtschaft zu wechseln. In erster Linie aufgrund einer besseren Bezahlung.

Der finanzielle Anreiz ist also einer der wichtigsten Faktoren, um Angestellte im Öffentlichen Dienst zu binden. Dass die Möglichkeiten, die der §18a des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst seit Ende 2020 bietet, kaum genutzt werden, ist umso erstaunlicher.

Im öffentlichen Sektor sind stattdessen leistungsorientierte Gehaltsextras üblich. Diese verursachen aber viel Aufwand, da alle Mitarbeitenden individuell beurteilt werden müssen. Auch finanziell sind diese Zahlungen aufgrund anfallender Steuern und Sozialabgaben nachteilig. Mit Sachbezügen hingegen, die der §18a TVöD ermöglicht, kommt der gesamte Betrag bei den Mitarbeitenden an – ohne großen Aufwand.

§18a TVöD ermöglicht Sachbezug im Öffentlichen Dienst

In der Privatwirtschaft ist der steuerfreie Sachbezug als Mitarbeiterbenefit bereits weit verbreitet. Dank des §18a TVöD VKA können auch Angestellte im Öffentlichen Dienst monatlich 50 € als Sachbezug erhalten. Möglichkeiten zur Gewährung sind zweckgebundene Gutscheine, z. B. zum Tanken.

Um die Bedürfnisse aller Mitarbeitenden zu erfüllen, ist die Sachbezugskarte die bessere Lösung. Diese Prepaidkarte kann innerhalb einer festgelegten Region bei zahlreichen Händlern eingesetzt werden und wird monatlich über ein Online-Portal vom Arbeitgeber mit dem steuerfreien Sachbezug von max. 50 € beladen – automatisiert über einen Dauerauftrag.

Bei den Anbietern von Sachbezugskarten gibt es jedoch Unterschiede. Oft sind die Karten z. B. nur bei wenigen großen Einkaufsketten einsetzbar.

Maximale Flexibilität mit der givve® Card

Die Sachbezugskarte von givve® ist auf eine individuelle Region einstellbar. Die größtmögliche Region bildet sich auf Basis von 2er-PLZ-Bezirken und allen unmittelbar angrenzenden PLZ-Bezirken. Alternativen sind eine kreisfreie Stadt, ein Landkreis, eine Gemeinde oder ein Ort. Innerhalb der Wunschregion ist die Karte bei allen Mastercard-Akzeptanzstellen einsetzbar, bei namhaften Unternehmen wie auch im kleinen Tante-Emma-Laden um die Ecke.

Mit der givve® Card erhöhen Sie nicht nur Ihre Attraktivität als öffentlicher Arbeitgeber, sondern stellen auch sicher, dass der steuerfreie Sachbezug in der von Ihnen gewünschten Region bleibt. Sie motivieren Ihre Mitarbeitenden unabhängig von ihrer Leistung oder Beschäftigungsdauer. 

Die givve® Card wird bereits von über 22.000 Arbeitgebern als Benefit für deren 500.000 Mitarbeitende genutzt. Auf den öffentlichen Sektor spezialisierte Berater bei givve® unterstützen Sie bei jeglichen Fragen rund um den Sachbezug.   

Kontaktieren Sie givve® für eine unverbindliche Beratung.

Der Autor dieses Gastbeitrages ist Adrian von Nostitz, CMO & CSO bei givve®.

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