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StartDigitalesKeine zweite Amtszeit für Kelber

Keine zweite Amtszeit für Kelber

Der aktuelle Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber (Foto) wird keine zweite Amtszeit ausführen. Über die Gründe dafür wird gerätselt. FDP- und Grünen-Fraktion müssen nun einen Nachfolger suchen.

Durch ein Schreiben der Präsidentin des Deutschen Bundestages, Bärbel Bas (SPD), vom 15. Dezember habe man erfahren, dass Kelber zunächst kommissarisch im Amt bleibe, bestätigt ein Sprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Seit dem 7. Januar leitet Kelber die Behörde kommissarisch. Dafür, dass Kelber nicht neu berufen wird, gibt es verschiedene Theorien.

Die Bundestagsabgeordnete Anke Domscheit-Berg (DIE LINKE) sieht beispielweise FDP und Grüne in der Verantwortung. „[Ich] kann immer noch nicht fassen, dass die Ampel wirklich den großartigen Ulrich Kelber als Bundesdatenschutzbeauftragen absägt, nur weil Grün-Gelb meint, sie hätten jetzt auch mal Anspruch auf einen Posten“, schrieb sie auf X (vormals Twitter). Zudem betonte sie die „unbestrittene Expertise“ von Kelber.

Vorschlagsrecht bei Grünen und FDP

Die SPD-Fraktion habe das Vorschlagsrecht für den obersten Datenschützer aktiv an FDP und Grüne abgegeben, berichtete der Tagesspiegel. Das habe der Bundestagsabgeordnete Jens Zimmermann (SPD) im Dezember auf einer Veranstaltung kundgetan. Eine mögliche Erklärung für diese Entscheidung ist die Vielzahl an SPD-Beauftragten, z. B. der neue Bundespolizeibeauftragte Uli Grötsch.

Eine zweite Option wird diskutiert: Während Kelbers hartnäckige, aber immer an der Sache orientierte, Herangehensweise ihm unter Datenschützern einen sehr guten Ruf einbrachte, ist es möglich, dass andere diese als störend empfanden. Nicht zuletzt hatte er den Betrieb einer Facebook-Seite der Regierung untersagt sowie die Pläne zur Digitalisierung des Gesundheitswesens kritisiert.

Planungsunsicherheit

Der Vorsitzende des Europäischen Arbeitskreises für Informationssicherheit und Datenschutz (EAID), Peter Schaar, warnte, es wäre ein verheerendes Signal für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sollten Beauftragte nicht wiedergewählt werden, „die Regierungsvorhaben konstruktiv-kritisch begleiten, anstatt sie einfach durchzuwinken“ (Behörden Spiegel berichtete). Nur in voller Unabhängigkeit könnten Beauftragte die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger wirksam schützen.

Die FDP- und Grünen-Fraktion müssen sich nun auf eine Person einigen, die dem Deutschen Bundestag zur Wahl vorgeschlagen wird. Wann dies passieren soll, sei der BfDI nicht bekannt. Die Behörde spricht von einer „Planungsunsicherheit“. „Gerade bei den internationalen Verpflichtungen und Terminen des BfDI können wir momentan natürlich nur unter Vorbehalt zusagen, sofern es Professor Kelber persönlich betrifft“, erklärt ein Behördensprecher. Sowohl FDP- als auch Grünen-Fraktion wollen sich zur Frage nicht öffentlich äußern.

Die Amtszeit für den Bundesbeauftragten beträgt fünf Jahre. Kelber hatte das Amt im Januar 2019 angetreten.

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