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StartFinanzenRechnungshof kritisiert Hamburgs Haushaltsführung

Rechnungshof kritisiert Hamburgs Haushaltsführung

Der Hamburger Landesrechnungshof hat die Jahresabschlüsse der Stadt und ihrer Unternehmen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis fällt durchwachsen aus, die Prüfer waren nur bedingt zufrieden.

Mangelhafte Bauplanung, spätes Eintreiben von Steuern und Behördenstellen ohne Bedarfsplanung: Der Landesrechnungshof Hamburg legte vor Kurzem seinen aktuellen Jahresbericht vor; dem Wirtschafts- und Finanzgebaren der Hansestadt stellt er darin ein durchwachsenes Zeugnis aus. So erklärte Landesrechnungshofpräsident Stefan Schulz in einer Pressekonferenz: Aufgrund weiterhin vorliegender Mängel in der Buchführung und Rechnungslegung habe der Stadt nur ein eingeschränktes Testat erteilt werden können.

Zwar zeige die Tendenz zur ordentlichen Haushalts- und Buchführung „nach oben“, die Kritik des Rechnungshofes im Jahresabschluss für 2022 fällt dennoch deutlich aus. Vor allem  Umwelt- und Schulbehörde werden in dem Papier gerügt. So habe die Schulbehörde von 100 Millionen Euro Personalkosten, die ihr von der Bürgerschaft im Oktober 2022 nachbewilligt worden seien, nur gut die Hälfte tatsächlich für Personal ausgegeben. 28 Millionen Euro seien zum Ausgleich von Einsparungsverpflichtungen verwendet worden – und weitere 20 Millionen wurden überhaupt nicht gebraucht und ins Haushaltsjahr 2023 übertragen.

Keine Personalbedarfsermittlung in Umweltbehörde

123 neue Stellen hatte der Haushalt 2021/22 für die Umweltbehörde vorgesehen, 50 davon waren für die Umsetzung des Hamburger Klimaplans bestimmt. Rechnungshof-Präsident Schulz stellte an dieser Stelle klar: Es sei „noch nicht einmal beispielhaft“ belegen worden, welche konkreten Überlegungen der Schaffung einzelner Stellen zugrunde lagen. „Der behördliche Hinweis auf die politisch gesetzte Aufgabe und die gänzlich fehlende Dokumentation lassen nur einen Schluss zu: Es gab für diese Stellen keine Personalbedarfsermittlung“, sagte er.

Kritik gibt es zudem am Umgang der Finanzverwaltung mit im Rückstand befindlichen Steuerzahlern. „Die Vollstreckung von Rückständen durch die Finanzämter dauert oft zu lang“, kritisierte Schulz an dieser Stelle. In mehr als 40 Prozent der Fälle sei es nicht gelungen, die Vollstreckung in dem normalerweise üblichen Zeitraum von zwölf Monaten erfolgen zu lassen, ergänzte er.

Auch in puncto Bauplanung sah der Rechnungshof Grund zur Beanstandung: So wurden für die Erweiterung des Gebäudes der Hochschule für bildende Künste erst nachträglich weitere Bedarfe angemeldet, wodurch die Kosten erheblich stärker zu Buche schlugen als ursprünglich geplant. Das sei ein „typischer Fehler“ gewesen, so Schulz. Aufgrund der Mängel in den Bedarfsplanungen erhöhten sich die Kosten bei diesem Bauprojekt schlussendlich von neun Millionen auf circa 12,4 Millionen Euro.

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