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StartDigitalesBund und Sachsen bündeln Digitalkräfte

Bund und Sachsen bündeln Digitalkräfte

Fünf zentrale Verwaltungsleistungen sollen bis Mitte 2027 in allen zuständigen Kommunen Sachsens vollständig digital verfügbar sein. Dafür haben der Bund und der Freistaat Sachsen Ende Oktober eine Verwaltungsvereinbarung im Rahmen des Programms „Flächendeckung digitale Verwaltungsleistungen“ unterzeichnet.

Die Vereinbarung unterzeichneten der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger (CDU), und der Chef der Sächsischen Staatskanzlei Dr. Andreas Handschuh. Der Bund unterstützt den Freistaat damit beim landesweiten Roll-out von fünf ausgewählten Verwaltungsleistungen. Diese umfassen die elektronische Wohnsitzanmeldung, das Antragsverfahren für waffenrechtliche Erlaubnisse und den Umgang mit Waffen (eWaffe) sowie die Verfahren zu Aufenthaltstiteln, Verpflichtungserklärungen und Einbürgerungen. Die Auswahl umfasse sogenannte Fokusleistungen und Leistungen im föderalen Interesse.

Die Auswahl erfolgte aus den sogenannten Fokusleistungen und den Leistungen im föderalen Interesse. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet der Ausbau, dass sie entsprechende Anträge künftig unabhängig von ihrem Wohnort innerhalb Sachsens online stellen können. Medienbrüche, Papierformulare und notwendige Behördengänge sollen dadurch reduziert werden. Gleichzeitig sollen die digitalen Verfahren die kommunalen Verwaltungen entlasten.

Gemeinsame Umsetzung

Die Umsetzung erfolge in enger Zusammenarbeit zwischen Bund, Land und kommunalen IT-Dienstleistern. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) verantwortet die strategische Steuerung und die übergreifende Fortschrittskontrolle. Die Sächsische Staatskanzlei koordiniert die Umsetzung auf Landesebene. Die technische Integration bis zur vollständigen Betriebsfähigkeit in den Kommunen übernimmt die vom Bund beauftragte und finanzierte govdigital eG in enger Kooperation mit der Lecos GmbH, dem kommunalen IT-Dienstleister in Sachsen.

Der vereinbarte Zeitplan sieht vor, dass alle fünf Verwaltungsleistungen bis zum 30. Juni 2027 in den zuständigen kommunalen Behörden Sachsens vollständig digital verfügbar sind. Die Vereinbarung soll damit einen konkreten Beitrag leisten, digitale Verwaltungsangebote in die Fläche zu bringen und die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung gemeinsam voranzutreiben.

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