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StartRechtKlagebefugnis im Genehmigungswettbewerb

Klagebefugnis im Genehmigungswettbewerb

Im Wettbewerb um die Genehmigung eines eigenwirtschaftlichen Verkehrs sind unterlegene Bewerber klagebefugt und dürfen die einem Konkurrenten erteilte Genehmigung vor den Verwaltungsgerichten angreifen (OVG Münster, 15.06.2022, 13 A 2098/19).

Verletzung in eigenen Rechten

Damit stellt das OVG klar: Ein unterlegener Bewerber ist durch eine rechtswidrige Auswahlentscheidung in eigenen subjektiven Rechten verletzt. Denn sie beeinträchtigt seine Chancen am Markt und verhindert einen eventuell erforderlichen neuen Genehmigungswettbewerb bzw. die Ausschreibung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages.

Bekanntmachung als Messlatte

Ein Antrag auf eine eigenwirtschaftliche Verkehrsbedienung ist nicht zu genehmigen, wenn er von den Vorgaben der Vorabbekanntmachung abweicht. Mit der Bekanntmachung legt der Aufgabenträger die Messlatte für die Genehmigungsbehörde fest, nach der sie die konkurrierenden Anträge zu beurteilen hat. Die Konkretisierung des Leistungsumfangs steht dem Aufgabenträger aufgrund seiner Planungshoheit zu.

Abweichung vom Nahverkehrsplan = Genehmigungshindernis nach PBefG

Die Unternehmen haben zwar einen gewissen Gestaltungsspielraum bei der Antragsgestaltung. Anträge, die aber dem Nahverkehrsplan in den Kernkriterien des PBefG nicht entsprechen, weichen wesentlich von der Vorabbekanntmachung ab..

Download Volltext:

https://www.heuking.de/fileadmin/DATA/Dokumente/Aktuelles/OVG_Muenster_15.06.2022_13_A_2098-19_1290_u_OEPNV124.pdf

Die Autorin des Gastbeitrags ist Daniela Ariane Kreuels von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek.

Besuchen Sie zum Thema Vergaberecht auch unsere Praxisseminare. Themen und Termine finden Sie hier.

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