Radikale Effizienz bei geringeren Kosten und die Möglichkeit der Maximierung des Skalierungspotenzials gehören zu den Wettbewerbsvorteilen, die der Einsatz von KI verspricht. Wie genau diese Wettbewerbsvorteile im Beteiligungsmanagement generiert und genutzt werden können, wurde bei der 13. Speyerer Tagung zu Public Corporate Governance diskutiert.
Wer die genannten Wettbewerbsvorteile nutzen möchte, muss die verschiedenen Formen der KI gewinnbringend zu unterscheiden und einzusetzen wissen. Generative KI kann bei Recherchen sowie Analysen sehr gut eingesetzt werden. Dem entgegen kann agentische KI eigenständig komplexe Ziele verfolgen, Entscheidungen treffen, Lösungen entwickeln sowie anpassen und kontinuierlich lernen.
Herausforderungen im Umgang mit KI
Die Vorteile und Herausforderungen von KI in Bezug auf Bundesunternehmen und Beteiligungsmanagement stellte Ministerialdirektor Stefan Ramge, Abteilungsleiter im Bundesministerium der Finanzen, vor. KI als Innovationstreiber diene der Steigerung von Effizienz und der wirtschaftlichen und sparsamen Umsetzung des wichtigen Bundesinteresses. Hierbei müssten sensible Daten geschützt und die transparente Arbeitsweise sowie die Genauigkeit der KI-Ergebnisse gewährleistet werden. Infrastruktur und qualifizierte Fachkräfte würden benötigt.
Die KI EU-VO (KI-VO) zum Schutz von Gesundheit, Sicherheit und Grundrechten, die DSGVO zum Schutz personenbezogener Daten und die NIS-2-Richtlinie zur IT-Sicherheit bilden rechtliche Grundlagen. Das Beteiligungsmanagement hingegen verfügt laut OECD-Studie über Entwicklungspotenzial bei der KI-Anwendung. Die Beteiligungsmanagementsoftware Vesta Bund schafft die Grundlage für einen möglichen KI-Einsatz. Die KI-Plattform des Bundes KIPITZ zeigt, dass die KI-Verarbeitung von sensiblen Daten im Bundesbereich möglich ist. Für die Corporate-Governance Debatte des Bundes heißt das: Der Appell an die Geschäftsführungen zur Nutzung von Digitalisierungspotenzialen genügt nicht – es ist höchste Zeit für Empfehlungen zum KI-Einsatz der Beteiligungsführungen!
Unter Datenschutzvorgaben
Lars Scheider, Abteilungsleiter Beteiligungssteuerung Frankfurt am Main, stellte anschaulich vor, wie die Stadt Frankfurt am Main im städtischen Beteiligungsmanagement diese Herausforderungen bewältigt. So zeichnete er den Weg von der grundlegenden Beschäftigung mit KI bis zu der aktuellen Erprobung und dem Einsatz in der Praxis nach. Im Beteiligungsmanagement seien erhebliche Datenmengen verfügbar, die ausgewertet und beispielsweise zur Vorbereitung von Aufsichtsratssitzungen und den Beteiligungsbericht nutzbar gemacht werden müssten. So kann generative KI ihre Stärken unter anderem bei der Analyse von Wirtschaftsplänen, Jahresabschlüssen und anderen für die Unternehmensbetreuung relevanten Dokumenten ausspielen. Klug eingesetzt, leistet KI so einen Beitrag bei der Effizienzsteigerung und Erhöhung der Innovationsfähigkeit. Die gegenwärtigen Einsatzmöglichkeiten belegen, dass die Verarbeitung von sensiblen Daten durch KI unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben möglich und sinnvoll sei. So soll KI mittelfristig neben der Zusammenfassung von Sitzungsunterlagen oder Jahresabschlüssen als Wissensdatenbank zur Unterstützung von Entscheidungen eingesetzt werden. Langfristig biete agentische KI die Chance, einen Beitrag bei der Kostenkontrolle und Überprüfung von Planungen und der Erstellung von Projektplanungen zu leisten.
Wider den Kontrollverlust
Prof. Dr. Hermann Hill, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, wies in seinem Vortrag „von Generative zu Agentic AI“ darauf hin, dass der zunehmende Einsatz von KI menschliches Handeln nicht vollständig ersetzen werde. Er fordert im Einklang mit anderen Wissenschaftlern bzgl. der verbundenen Effizienzgewinne aber eine neue Art der Führung. Deren Fokus muss sich zunehmend auf Orchestration, technologische Urteilskraft sowie die Vorsorge von Fehlern richten. Denn KI nutze ausschließlich Daten der Vergangenheit, um Vorhersagen über die Zukunft zu treffen. So stoße der Einsatz bislang bei sich beständig wandelnden Rahmenbedingungen an seine Grenzen. Langfristig bestehe die Gefahr des Verlusts von menschlichen Basiskompetenzen beim rückhaltlosen Vertrauen in die Ergebnisse von KI, vergleichbar mit dem Prozess des organisationalen Outsourcings. So müsse immer eine Gesamtabwägung stattfinden, in welchen Bereichen der Einsatz von KI erfolgen soll. Nicht zuletzt deshalb gilt: Drum prüfe, wer die KI nutzt oder sich an sie bindet!
Die Speyerer Tagung für Public Corporate Governance
Die Veranstaltung ist eine der maßgebenden Plattformen der Public Corporate Governance in Deutschland. Herausragend neben hochklassigen Vorträgen und inhaltlich fundierten Diskussionen waren der persönliche Austausch und die Vernetzung der Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft. In diesem Jahr fand die Veranstaltung zum ersten Mal hybrid statt. Somit konnten die vielfältigen Beiträge auch ortsunabhängig virtuell miterlebt werden. Die nächste Tagung findet am 5./6. April 2027 statt.
Die Autoren des Gastbeitrags sind Prof. Dr. Michèle Morner, Inhaberin des Lehrstuhls für Personal, Führung und Entscheidung im öffentlichen Sektor an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und Leiterin des Wissenschaftlichen Instituts für Unternehmensführung und Corporate Governance, und Johannes Hassemer, M.A., wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Personal, Führung und Entscheidung im öffentlichen Sektor an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.






