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StartSicherheitSOG Sachsen-Anhalts reformiert

SOG Sachsen-Anhalts reformiert

Der Magdeburger Landtag hat eine Novelle des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) verabschiedet. Die neuen Regelungen treten Anfang kommenden Jahres in Kraft. Dann besteht u. a. erstmals die rechtliche Möglichkeit, neben den herkömmlichen Geschwindigkeitskontrollen (Messung an einem bestimmten Punkt) auch abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrollen (Messung an mehreren Punkten entlang eines Streckenabschnitts; sogenannte „Section Control“) zur Verkehrsüberwachung einzusetzen.

Die Möglichkeit, eine elektronische Fußfessel zur Abwehr terroristischer Straftaten zu nutzen, hat nach einem mehrjährigen Modellversuch nun eine dauerhafte gesetzliche Grundlage. Zudem wurden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Landespolizei künftig dauerhaft Bodycams zur Dokumentation von Einsätzen nutzen kann.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (CDU) sagte dazu: „Zu einer modernen Polizeiarbeit gehören zeitgemäße Handlungsoptionen. Mit der jetzt erfolgten Anpassung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung geben wir unserer professionell arbeitenden Landespolizei zeitgemäße Instrumente wie Bodycams oder abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrollen an die Hand.“

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