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StartDigitalesNationale Umsetzung vom DSA noch offen

Nationale Umsetzung vom DSA noch offen

Der Digitale Services Act kommt. Das im Oktober durch die Europäische Union beschlossene Gesetz muss bis spätestens 17. Februar 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Das Gesetz regelt vor allem Vorschriften für Onlineplattformen und soziale Netzwerke und betrifft auch Verbraucherschutzregelungen. Für die Umsetzung sollen die EU-Mitgliedsstaaten einen „Koordinator für digitale Dienste“ benennen. In Deutschland ist noch unklar, wer für die Umsetzung zuständig sein wird.

Dabei sollen eine oder mehrere Behörden benannt werden, „die für die Beaufsichtigung der Anbieter von Vermittlungsdiensten und die Durchsetzung dieser Verordnung zuständig sind“, heißt es im Digital Services Act in Artikel 49. In einer schriftlichen Anfrage der CDU/CSU Bundestagsfraktion an die Bundesregierung erhoffte sich die Opposition Informationen zum bisherigen Umsetzungsstand. Wenngleich die meisten Regelungen erst ab Februar 2024 wirksam werden, gilt das für Facebook und Co nicht: Für sehr große Onlineplattformen gelten einige Regelungen bereits vier Monate nach der Benennung der sehr großen Onlineplattformen durch die Europäische Kommission  am 25. April 2023. Voraussetzung für eine „sehr große Online-Plattform“ oder „sehr große Online-Suchmaschine“ sei das Überschreiten von 45 Millionen aktive Nutzende, heißt es von der Europäischen Kommission. Die Bestimmungen für diese Plattformen sind hier zu finden.

Die Bundesregierung erklärte, dass Anfang August das Beteiligungsverfahren zusammen mit den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden eingeleitet worden sei. Um bis zum Februar 2024 den DSA vollständig umzusetzen, versucht die Koalition einen Gesetzesentwurf bis Ende 2023 zu verabschieden.  

Bleibt das BfJ die zuständige Behörde?

Weitere konkrete Antworten konnte die Bundesregierung zum Umsetzungsstand nicht geben. Es sei weder klar, inwiefern die Landesmedienanstalten in die Arbeit des nationalen Koordinators für digitale Dienste beteiligt werden sollen, noch ob das Bundesamt für Justiz (BfJ) die zuständige Behörde zur Durchsetzung des DSA in Bezug auf soziale Netzwerke bleiben soll.

Die Bundesregierung erklärte aber, dass die Koordinierungsstelle für digitale Dienste durch einen Aufbaustab in der Bundesnetzagentur organisiert werden soll. Weitere Regelungen, insbesondere die Kommunikation zwischen der kommenden Koordinierungsstelle und den jetzigen gesetzlich zuständigen Behörden, werden erst öffentlich kommuniziert, nachdem die Ressortabstimmungen abgeschlossen seien, heißt es in der schriftlichen Antwort der Ampel-Koalition.

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