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StartSicherheitSprechverteidigung zur Eigensicherung besonders wichtig

Sprechverteidigung zur Eigensicherung besonders wichtig

Die Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst nimmt immer weiter zu. Das zeigen Umfrageergebnisse wiederholt. Es kommt zu verbalen Attacken, aber auch zu physischen Angriffen. Um sich gegen beides zu widmen, braucht es eine gute Sprechverteidigung.

Das gelte nicht nur für die Kräfte der Polizeien, sondern u. a. auch für die Beschäftigten der Kommunalen Ordnungsdienste (KODs). Bei der Sprechverteidigung handele es sich um die Schnittmenge von verbalen und körperlichen Angriffen, erläuterte Oliver Pohl. Der Einsatztrainer für Kommunen lobte auf dem „Bundeskongress Kommunale Ordnung“ des Behörden Spiegel in Rostock sogenanntes Sandboxen. Das sei ein Simulationstraining zum Einüben der Sprechverteidigung. Diese Art des Mentaltrainings schaffe Handlungssicherheit, zeigte sich Pohl überzeugt. Ebenso wichtig sei Resilienz. Denn wenn diese vorhanden sei, gebe es weniger Probleme und Konflikte. Gleichzeitig warnte er: „Problemlöser bleiben im Konflikt.“ Das sei für die Gesundheit von Körper und Seele kontraproduktiv.

Gefährdungsbeurteilungen erstellen

Um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und sie vorn Angriffen zu schützen, seien Gefährdungsbeurteilungen auch im KOD-Bereich wichtig, betonte Christoph Balzer, fachlicher Leiter des Bundeskongresses. Am Ende dieses Prozesses, bei dem auch psychische Belastungen berücksichtigt werden müssen, könnten dann sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen stehen. Dazu gehörten etwa eine verbesserte Persönliche Schutzausstattung, der Verzicht auf Einzeldienststreifen oder die Nachqualifikation der Mitarbeitenden im Bereich des Eigenschutzes.

Problematisch aus Balzers Sicht ist jedoch, dass es in vielen Kommunen an einem Notfallmanagement bei Attacken im Dienst fehle. Bei der Ausarbeitung eines solchen komme es entscheidend darauf an, Meldeereignisse festzulegen sowie Maßnahmen zur Unterstützung im Ernstfall zu organisieren. Dabei könne es sich z. B. um die Inanspruchnahme von Kriseninterventionsteams oder den Rückgriff auf kollegiale Ersthelfende handeln. Denkbar und sinnvoll seien außerdem Nachbesprechungen, das Stellen von Strafanzeigen und -anträgen als Dienstherr bzw. Arbeitgeber und das Anbieten anwaltlicher Unterstützung oder betrieblicher Berufsunfähigkeitsversicherungen, meint Balzer. Wo es solche Angebote schon gebe, würden sie gut angenommen.

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