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StartDigitalesSchnellere Verfahren bei DSGVO-Grenzfällen

Schnellere Verfahren bei DSGVO-Grenzfällen

Europäische Datenschutzbehörden wollen effektivere Verfahren für grenzüberschreitende DSGVO-Fälle. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt das Vorhaben. Gerade in bedeutenden Fällen müsse die Entscheidung „zeitnah“ erfolgen, so Professor Kelber.

Daher habe der BfDI „intensiv“ an der Stellungnahme zum Entwurf der neuen Verordnung mitgearbeitet. Mit dieser sollen zusätzliche Verfahrensregeln für die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegt werden. Beteiligt daran waren der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB).

„Wir brauchen dringend eine Beschleunigung der Verfahren“, kommentierte Professor Kelber. Teilweise seien Beschwerden aus 2018, dem Eintrittsjahr der DSGVO, noch nicht endgültig entschieden. Es bedürfe Professor Kelber zufolge auch an mehr Transparenz und Kooperation in der Zusammenarbeit zwischen den federführenden und den betroffenen Aufsichtsbehörden.

Fristen sollen helfen

Eine weitere Forderung der gemeinsamen Stellungnahme seien Fristen für die Vorlage der wichtigsten Untersuchungsergebnisse der federführenden Aufsichtsbehörden. Denn hierdurch könnten die betroffenen Aufsichtsbehörden mehr Einfluss auf das Verfahren nehmen.

Hintergrund ist, dass viele Digitalkonzerne ihren Firmensitz in Irland angemeldet haben. Die dortige Datenschutzbehörde wird in Datenschutzkreisen für ihre schleppende Prozessführung kritisiert. So bekommen der Facebook-Mutterkonzern Meta oder die Plattform X – vormals Twitter – lange nicht so viele Verfahren und so hohe Bußgelder wie vielleicht andernorts.

Einsatz der Behörden gefordert

Professor Kelber ist überzeugt: „Wir Datenschutzaufsichtsbehörden müssen uns selbst für mehr Geschwindigkeit und Verbindlichkeit bei der Fallbearbeitung einsetzen.“ Nur so könne eine effektivere Durchsetzung der DSGVO bewirkt und damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten erreicht werden.

Das Europäischen Parlament und der Rat der EU kann nun die Forderungen der Datenschützer in die Verfahrensverordnung übernehmen.

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