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StartSicherheitDauerhafte Waffenverbotszone am Hamburger Hauptbahnhof

Dauerhafte Waffenverbotszone am Hamburger Hauptbahnhof

Am Hamburger Hauptbahnhof existiert nun eine permanente Waffenverbotszone. Damit setzt der Senat ein weiteres Element seines Maßnahmenpakets für mehr Sicherheit dort um. Das Waffenverbot gilt demnach zukünftig im Hauptbahnhof inklusive aller öffentlichen Bahnanlagen sowie den unterirdischen Verbindungen.

Es umfasst neben Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände auch Messer mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter sowie Schlagringe oder sogenannte Totschläger. Die entsprechenden Hinweisschilder wurden bereits aufgestellt. Mit der Verbotsregelung für das Führen von Waffen und Messern in den ausgewiesenen öffentlichen Bereichen sollen kontinuierliche Kontrollen und gemeinsame Schwerpunkteinsätze durch die Polizei Hamburg und die Bundespolizei ermöglicht werden. Bei Verstößen gegen das Waffenverbot droht ein Bußgeld von mindestens 200 Euro. Ausgenommen sind u. a. Sicherheitskräfte, aber auch Handwerker und Mitarbeitende im gewerblichen Geld- und Werttransport. Auch für gastronomische Betriebe, Pfadfindergruppen und Anwohnende, die Messer in verschlossenen Behältnissen oder Verpackungen mit sich führen, gelten Ausnahmen.

Alkohol- und Drogenverbot in Bremen

Unterdessen gilt künftig ein gesetzliches Alkohol- und Drogenkonsumverbot an den Haltestellen des Bremer Hauptbahnhofes und in dessen Umfeld. Ziel der Regelung ist es, dass die ausgewählten Haltestellen künftig nicht mehr belagert und benutzt werden, um Drogen und Alkohol zu konsumieren. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sagte: „Die Haltestellen sind für Reisende vorgesehen und nicht als Aufenthaltsort für Suchtkranke gedacht. Wir möchten, dass Fahrgäste von Bussen und Bahnen die Haltestellen wieder ungehindert nutzen können.“ Zunächst werden die Mitarbeitenden der Bremer Straßenbahn AG auf die Neuerung hinweisen. Anschließend werden acht Beschäftigte des Ordnungsdienstes, die in der Wache am Hauptbahnhof fest untergebracht sind, auch mit Unterstützung der Polizei, die Einhaltung des Gesetzes überwachen. Der Geltungsbereich des neuen Gesetzes umfasst die Haltestellen am Bahnhof selbst sowie am Zentralen Omnibusbahnhof und am Fernbusterminal. Mäurer unterstrich: „Wir werden weiter daran arbeiten, Verwahrlosung, Gewalt und Kleinkriminalität rund um den Hauptbahnhof einzudämmen – dabei sind die neuen Verbotsbereiche für Drogen und Alkohol ein weiterer Baustein einer umfassenden Strategie des Senats. Repressive Maßnahmen allein reichen nicht aus, um Suchtkarrieren beenden.“

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