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StartDigitalesEinigung über pan-europäisches digitales Identitätsframework erzielt

Einigung über pan-europäisches digitales Identitätsframework erzielt

Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates haben am Mittwoch eine vorläufige Einigung über die Schaffung eines pan-europäischen digitalen Identitätsrahmens erzielt. Gemäß der Vereinbarung wird das neue digitale Identitäts-Wallet es Bürgern ermöglichen, sich online zu identifizieren und zu authentifizieren ohne auf kommerzielle Anbieter zurückgreifen zu müssen.

Die Nutzung des EU-Wallets erfolge dabei auf freiwilliger Basis.  Die Vereinbarung sieht kostenlose „qualifizierte elektronische Signaturen“ für Benutzer des EU-Wallets vor, die als sehr vertrauenswürdig gelten und die gleiche rechtliche Geltung wie eine handschriftliche Unterschrift haben. Dies ermögliche auch Interaktionen von Wallet zu Wallet, um den digitalen Austausch zu verbessern, heißt es von der EU. Die Abgeordneten haben außerdem eine Nutzung von Open Source festgeschrieben, um Transparenz, Innovation und Sicherheit zu fördern. Darüber hinaus wurden strenge Regeln für die Registrierung und Überwachung beteiligter Unternehmen festgelegt, um Rechenschaftspflicht und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.

Über das sogenannte Datenschutz-Dashboard sollen Benutzer die volle Kontrolle über ihre Daten behalten und die Löschung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beantragen können. Darüber hinaus ist das Recht zur Verwendung eines Pseudonyms im Gesetz verankert.

Die kroatische Abgeordnete Romana Jerković sagte: „Das europäische digitale Identitätsframework ist wegweisende Gesetzgebung, die die Digitalisierung des öffentlichen Sektors und der Gesellschaft insgesamt vorantreiben wird.“ Das Gesetz habe zum Ziel, dass tägliche Leben der EU-Bürger zu verbessern, indem der Zugang zu öffentlichen und privaten Dienstleistungen erleichtert werden. Dies gelte nicht nur für das eigene Land, sondern auch für Reisen und Aufenthalte in andere EU-Mitgliedsstaaten, erklärte Jerković.

Der Entwurf muss nun sowohl vom Parlament als auch vom Rat gebilligt werden, bevor er umgesetzt werden kann. Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie wird am 28. November über den Gesetzesvorschlag abstimmen.

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