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Bundeskabinett beschließt Digitale-Dienste-Gesetz

Es war ein Ringen um Zuständigkeiten. Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) dient vor allem dazu, die für die Umsetzung der Vorschriften des Digital Services Act der EU (DSA) verantwortlichen Stellen zu bestimmen. Besonders umstritten war dabei der Jugendmedienschutz.

Grundsätzlich soll eine Stelle bei der Bundesnetzagentur für die Koordination der DSA-Umsetzung verantwortlich sein. Dort werde eine „starke Plattformaufsicht“ geschaffen, „um die neuen Verpflichtungen für Online-Dienste auch in Deutschland konsequent durchzusetzen“, erklärte Bundesdigitalminister Dr. Volker Wissing (FDP). Dafür hat die Bundesregierung rund 70 Stellen vorgesehen. Datenschutzaspekte verantwortet der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Im Kinder- und Jugendmedienschutz ist die Lage komplizierter.

Landesmedienanstalten setzen sich durch

Während das Bundesdigitalministerium (BMDV) noch im Referentenentwurf, einzig die Bundeszentrale für den Kinder- und Jugendmedienschutz benannte, enthält der Kabinettsentwurf nun die zusätzliche Spezifierung, dass für Maßnahmen „nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag … die nach den medienrechtlichen Bestimmungen der Länder benannten Stellen zuständige Behörde“ seien. Hier haben sich die Landesmedienanstalten erfolgreich durchgesetzt. Sie pochten auf ihre rechtliche Zuständigkeit nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und nach der Verfassung, wonach die Medienaufsicht staatsfern zu organisieren sei. Außerdem auf ihre Kompetenz, die sie in ihrem jahrelangen Kampf für echte Jugendschutzmaßnahmen bei Pornoplattformen erworben hätten.

Von einer „guten Entscheidung“ sprach Dr. Tobias Schmid, der Europabeauftragte der Landesmedienanstalten und Direktor der Landesmedienanstalt NRW. Sie Sei „sowohl im Interesse des Schutzes der Bevölkerung als auch für die Sicherung einer staatsfernen Medienaufsicht.“ Er lobte die föderale Struktur. Diese habe bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung digitalen Medienrechts in den letzten Monaten ihre Stärke gezeigt. Damit spielt er auf zweierlei an. Die EU-Kommission hat auf Betreiben der deutschen Landesmedienanstalten die Pornoplattformen Pornhub, Stripchat und XVideos zu Very Large Online Platforms (VLOPs) ernannt. Damit müssen sie die strengsten Auflagen des DSA erfüllen. Außerdem haben die Landesmedienanstalten geholfen, Verstöße der Online-Plattform X (ehemals Twitter) gegen den DSA zu dokumentieren. Dadurch konnte die EU-Kommission nun ein DSA-Verletzungsverfahren gegen X eröffnen.

Verzögerungen abzusehen

Unzufrieden mit der Benennung der Landesmedienanstalten zeigte sich dagegen der verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Nicht nachvollziehbar ist, dass laut Kabinettsentwurf die Landesmedienanstalten ebenfalls eine zuständige Behörde werden sollen“, kritisierte Lina Ehrig. Die Leiterin des Teams Digitales und Medien im vzbv betonte, dass Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft davon abgeraten hätten, die Plattformaufsicht derart zu verkomplizieren.

Der Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder begrüßte das DDG, obwohl es eine „übermäßig lange Hängepartie“ gewesen sei. Die Verabschiedung sei überfällig. „Der Digital Services Act (DSA) der EU muss bereits am 17. Februar in den Mitgliedstaaten umgesetzt sein, diese Frist wird Deutschland nicht mehr einhalten können“, prophezeite Rohleder aber auch. Denn das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat genehmigt werden. Dass dies binnen anderthalb Monaten erfolgt, ist unwahrscheinlich.

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