Das Land Niedersachsen hat Änderungen am Grundsteuergesetz beschlossen und überträgt den Kommunen damit mehr Entscheidungsfreiheit bei sogenannten Härtefällen.
Im Januar 2025 trat bundesweit die Grundsteuerreform in Kraft, die zur Berücksichtigung der tatsächlichen Wertentwicklung auf neuen Berechnungsgrundlagen fußt. In Niedersachsen führte dies in einigen Konstellationen zu unerwartet hohen Belastungen, die ungerechtfertigt erschienen. Darauf reagierte der Niedersächsische Landtag nun mit einem Gesetzesentwurf, mit dem das bestehende Grundsteuergesetz ergänzt werden soll. So können Kommunen künftig die Steuer in besonders gelagerten Härtefällen mit hohen individuellen Belastungen ganz oder teilweise zu erlassen. Damit werde eine bürokratiearme Lösung für spezielle Einzelfälle ermöglicht, schreibt das Land in einer Pressemitteilung.
Von der neuen Härtefallregelung sollen folgende Gruppen profitieren:
- Ehemalige land- und forstwirtschaftliche Betriebe, bei denen große Nebengebäude dauerhaft leer stehen. Damit gemeint sind sogenannte Resthöfe, deren Nutzfläche 300 Quadratmeter überschreitet.
- Auch Grundstücke, die im Außenbereich liegen und nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören, zum Beispiel große Wiesen- oder Teichgrundstücke mit mehr als 3.000 Quadratmetern, zählen dazu.
- Eine dritte Fallgruppe betrifft verpachtete Grundstücke, die zur Sportausübung von einer gemeinnützigen Institution genutzt werden. Hier können die Kommunen zur Sportförderung innerhalb des Gemeindegebietes einen vollständigen oder teilweisen Erlass der Grundsteuer aussprechen.




