- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
StartRechtJusticia jetzt per Mail erreichbar

Justicia jetzt per Mail erreichbar

Die Justiz in Deutschland ist an vielen Punkten überlastet und kämpft bisweilen auch mit der Digitalisierung. Daher ist gerade in Zeiten, in denen der Rechtsstaat weltweit unter Druck steht, eine Stärkung wichtig. Mit einem nun vorgelegten Gesetzesentwurf zu einer Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung möchte Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) ein klares Signal für die Verwaltungsgerichtsbarkeit setzen. Doch von Seiten der Bundesanwaltskammer gibt es Bedenken ob der Wahrung der Qualität richterlicher Entscheidungen.

Eine Reform des Verfahrens der Verwaltungsgerichte war dabei auch notwendig. Schließlich liegt die letzte bereits mehr als 20 Jahre zurück. Seitdem hat sich das rechtliche und tatsächliche Umfeld, das für die Tätigkeit der Verwaltungsgerichte maßgeblich ist, weitreichend verändert. Ein grundlegendes Ziel der Reform ist eine Entlastung der Verwaltungsgerichte, z. B. indem Gerichtsverfahren künftig beschleunigt werden. In diesem Zusammenhang sollen Gerichte zukünftig auch in geringerer Besetzung entscheiden können, damit das richterliche Personal an den Verwaltungsgerichten effizienter eingesetzt wird.

Entscheidung im Alleingang

Insbesondere sollen mehr Entscheidungen durch Einzelrichterinnen und -richtern getroffen werden können. Dies soll künfitg für alle Richter nach einer halbjährigen Probezeit möglich sein. Bislang ist dies erst nach einem Jahr möglich – außer in Asylverfahren. Die Bundesrechtsanwaltskammer bejahte in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf zwar die Notwendigkeit einer Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit, warnte aber davor, dass die Verfahrensqualität leiden könnte. So sei der kollegiale Beratungsaustausch ein zentrales Qualitätsmerkmal der Verwaltungsgerichtsbarkeit, dessen Wegfall den Rechtssuchenden zum Nachteilreiche. Effizienz werde in dem Entwurf jedoch systematisch höher gewichtet als Einzelfallgerechtigkeit.

Als weitere Maßnahme im Rahmen eines effizienteren Personaleinsatzes soll die eigentliche rechtliche Prüfung mehr in den Vordergrund rücken. Zwar sollen Verwaltungsgerichte weiterhin für die Aufklärung eines juristischen Sachverhalts zuständig bleiben, aber sie sollen künftig vorgebrachte Parteivorträge stärker in den Mittelpunkt ihrer eigenen Tatsachenermittlungen rücken können. Zudem sollen Rechtsmittel sprachlich vereinheitlicht werden und es soll Änderungen bei den Rechtsmittelfristen geben Zudem sollen Rechtsmittel immer dann zugelassen werden, wenn der Zulassungsgrund „offensichtlich“ ist, auch wenn dieser nicht (ausreichend) dargelegt wurde. Eilverfahren erhalten die rechtliche Bestätigung für den schon heute üblichen Ansatz sogenannter Hängebeschlüsse.

Daneben sollen offensichtlich aussichtslose Verfahren zukünftig deutlich erschwert werden: Solche Verfahren sollen nur noch dann zugelassen werden, wenn vorher ein Gerichtskostenvorschuss gezahlt wurde. Die genannten Regeln sollen absehbar auch auf die Verfahren vor den Sozial- und Finanzgerichten übertragen werden, soweit dies sachdienlich sei, heißt es aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

Rechtsstaat gegen behördliche Willkür

Neben der Steigerung der Effizienz soll aber auch der Rechtsstaat als solcher gestärkt werden. Zum einen durch eine Vereinfachung von Beschwerden als auch bei der Durchsetzung von verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen. Zu diesem Zweck wird unter anderem das Zwangsgeld für Städte und Bundesländer, welche verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen nicht wie erforderlich umsetzen und unterstützen, angehoben. Die Erhöhung von 10.000 Euro auf 25.000 Euro orientiert sich an der europäischen Ebene und soll periodisch angeordnet werden können, solange die Nichterfüllung weiter fortbesteht. Das Zwangsgeld kann pro Monat, Woche oder Tag der Nichterfüllung fällig werden. Das so anfallende Geld soll dabei nicht demjenigen Hoheitsträger zufließen, gegen den sich die Vollstreckung richtet (Ausschluss „linke Tasche, rechte Tasche“). Stattdessen soll das Geld an einen nicht am Verfahren beteiligten öffentlichen Rechtsträger oder eine gemeinnützige Einrichtung gehen. Diese Änderungen sollen die Wehrhaftigkeit des Rechtsstaates gegenüber der Legislative stärken.

Sie haben eine Mail

Um die Hürde für einen Widerspruch gegen eine behördliche Entscheidung zu senken, wird zudem die Beschränkung einer elektronischen Einreichung erleichtert. Zukünftig reicht eine einfache E-Mail aus; Eine qualifizierte elektronische Signatur wird dann nicht mehr nötig sein. Auch diesen Punkt kritisierte die Bundesrechtsanwaltskammer in ihrer Stellungnahme. Zwar sei die Möglichkeit zum elektronischen Wiederspruch zu befürworten, aber sichere Identifizierungsstandards seien notwendig, wenn ein Flickenteppich behördlicher Zugangswege vermieden werden solle.   

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein