Der versprochene Bürokratierückbau in Baden-Württemberg soll kommen. Nun hat die Landesregierung wichtige Strukturentscheidungen für ihr zentrales Projekt getroffen, damit dieses auch gelingt. Ganz vorne mit dabei ist das Effizienzgesetz.
Durch dieses Gesetz soll vor allem dort Bürokratie abgebaut werden, wo in den vergangenen Jahren versucht wurde, alles zu regeln. Ministerpräsident Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) konstatierte: „Der Staat muss nicht alles machen – aber das, was er macht, muss funktionieren.“ Sein Ziel sei es, aus teuer günstig aus langsam schnell und aus Ineffizienz Effizienz zu machen. Der erste wichtige Schritt beim Erreichen dieser Ziele ist die nun mit dem Effizienzgesetz festgelegte Ablauffrist für Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten im Landesrecht ab Ende 2027. Nur das, was wirklich notwendig ist, soll bleiben. Dazu zählen Europa- oder Bundesrecht, das vom Land nicht direkt beeinflusst werden kann. Ebenfalls erhalten bleiben die Gefahrenabwehr sowie die Wahrung von Rechtssicherheit für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger. Für alle anderen Pflichten ist die Argumentationskette umgedreht. Das heißt, es muss für die Beibehaltung der Pflichten argumentiert werden statt für ihre Abschaffung. Das verändere die Denk- und Arbeitsweisen der Behörden grundlegend, argumentierte Özdemir.
Altes und Neues
Das Effizienzgesetz ist zwar eine zentrale Maßnahme der Staatsmodernisierung in Baden-Württemberg aber bei weitem nicht die einzige, welche die Landesregierung nun etabliert oder fortgeschrieben hat. So wird beispielsweise die Arbeit der Entlastungsallianz fortgeschrieben und neu fokussiert und auch der Masterplan für die Transformation der Verwaltung wird weitergeführt. Neu ist hingegen der unabhängige Rat für die Staatsmodernisierung und Verwaltungsvereinfachung. Befristet auf zwei Jahre soll der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) Reformbedarfe in Themen, die Leistungs- und Handlungsfähigkeit des Staates betreffend identifizieren und den Ministerpräsidenten unabhängig bezüglich dieser zu beraten. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen wird die Arbeit des Normenkontrollrats Baden-Württemberg zum 31. Dezember 2026 beendet. Palmer selbst gesteht ein, dass ein Scheitern an dieser Aufgabe möglich ist, sieht aber auch die Chance, hier erfolgreich zu sein, besonders da Ministerpräsident Özdemir und sein Stellvertreter, Innenminister Manuel Hagel (CDU), das Thema zur Kernaufgabe gemacht haben.
Einen Optimismus, den die beiden teilen: Özdemir erklärte: „Unter diesen neuen Vorzeichen entfesseln wir die inhaltliche Arbeit im Bürokratieabbau, der Verfahrensbeschleunigung und im Kulturwandel der Verwaltung.“ Auch Hagel blickt positiv nach vorne: „Mit den Kabinettsentscheidungen lösen wir ein Versprechen ein und stellen die Weichen für einen modernen und effektiven Staat. Wir sind eine Art Pilotgesetzgeber in Deutschland.“
Eine weitere neue Maßnahme der Landesregierung ist die nun beschlossene Zukunftskommission. Unter dem Vorsitz des Innenministeriums werden die kommunalen Landesverbände, die Regierungsfraktionen, das Finanzministerium und das Staatsministerium grundlegende Entscheidungen treffen, um Bürokratie abzubauen und die finanzielle Sicherheit der Kommunen zu stärken. Die Kommission soll sich beispielsweise mit der Weiterentwicklung des Konnexitätsprinzips beschäftigen. Ergebnisse auf diesem und weiteren Gebieten werden anschließend in ein erstes Jahresentlastungsgesetz eingebracht. Bis Ende 2026 wird dabei ein „Zukunftsbündnis Land-Kommunen“ geschlossen.




