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Ziele und Aufgaben des LfB

Das bayerische Landesamt für Bevölkerungsschutz (LfB) wurde im April dieses Jahres gegründet. Der Aufgabenzettel von LfB-Präsident Wolfgang Zacher ist lang. Im Gespräch erklärt er die Aufgaben des neuen Landesamtes und was das LfB anders als seine Partnerämter in Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz macht. Zudem zeigt er bisherige Schwachpunkte im Hilfsleistungssystem auf. Die Fragen stellte Bennet Biskup-Klawon.

Behörden Spiegel: Was waren die Hintergründe zur Gründung des Landesamtes?

Wolfgang Zacher: Wir haben festgestellt, dass wir zwei Bereiche verstärkt in den Blick nehmen müssen. Das eine ist – auch bedingt durch den Klimawandel – die zunehmende Größe und Dauer von Katastrophenschutzlagen. Die Lagen werden großflächiger und dauern länger an als bisher. Das bringt uns zu der Aufgabe, die Einsatzkräfte in den Rettungs- und Hilfsorganisationen und bei den Feuerwehren regionsübergreifend zu koordinieren und notwendige Unterstützung herbeizuführen. Dieses Thema müssen wir künftig noch besser in den Griff bekommen. Das zweite große und zunehmend aktuelle Thema ist die Zivile Verteidigung und der Schutz Kritischer Infrastrukturen. Die Zivile Verteidigung umfasst eine sehr große Bandbreite an Aufgaben. Diese Koordinierungsaufgabe soll künftig hier im Landesamt wahrgenommen werden.

Behörden Spiegel: Über welche Kompetenzen verfügt das Landesamt? Kann das Landesamt, ähnlich wie in Rheinland-Pfalz das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK), die Einsatzführung an sich ziehen?

Zacher: Das Landesamt ist Teil des Innenministeriums und das Innenministerium ist die oberste Katastrophenschutzbehörde. Die Regelungen im Katastrophenschutz sehen auch die Möglichkeit vor, dass wir die Gesamtsteuerung übernehmen. Das würden wir allerdings nur im Notfall tun. Die Erfahrung zeigt, dass sich das gestufte Vorgehen bewährt hat: Zunächst ist das Landratsamt als untere Katastrophenschutzbehörde zuständig. Wenn diese Ebene nicht zurechtkommt, wird die nächste Ebene, die Regierung, tätig. Erst wenn eine Lage regierungsübergreifend ist, greifen das Innenministerium oder das Landesamt ein. Dieses Vorgehen hat sich bewährt, die entsprechenden Kompetenzen haben wir aber. Darüber hinaus sind wir die zentrale Koordinierungsstelle für die Zivile Verteidigung in ganz Bayern. Wir sind auch die Zentralstelle für die Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes. Dazu gehört es, Aufgaben zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu adressieren. Darüber hinaus haben wir die üblichen Aufgaben als Teil eines Ministeriums: die Vorbereitung von Gesetzgebung, die Priorisierung der Fördermittelvergabe und weitere Themen des Alltagsgeschäfts.

Behörden Spiegel: Bevor das LfB gegründet wurde, entstanden in anderen Bundesländern ähnliche Einrichtungen, wie z. B. das LfBK in Rheinland-Pfalz oder das NLBK in Niedersachsen. Stehen Sie im Austausch mit diesen Partnerämtern? Unterscheidet sich Ihr Amt von diesen?

Zacher: Wir stehen im Austausch mit den anderen Landesämtern. Nachdem wir nun selbst ein Landesamt sind, gibt es natürlich auch einen entsprechenden Austausch untereinander. Beim Aufbau des Landesamtes haben wir uns angeschaut, wie die Landesämter in den anderen Ländern aufgebaut und strukturiert sind, und versucht, diese Überlegungen in unsere eigenen Planungen einfließen zu lassen. Allerdings unterscheiden wir uns schon, weil die von Ihnen genannten Landesämter klassische nachgeordnete Behörden der obersten Dienstbehörden, also der Ministerien, sind. Das ist bei uns anders. Wir haben eine Doppelfunktion: Wir sind nicht nur rein operativ tätig, wie es bei einer nachgeordneten Behörde der Fall wäre, sondern zugleich Teil des Innenministeriums und als solcher auch oberste Dienstbehörde. Das ist eine Doppelfunktion, die vielleicht nicht ganz der reinen Lehre entspricht. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen – insbesondere mit Blick auf die Personalzuführung und die verfügbaren Haushaltsmittel – ist das aus unserer Sicht jedoch das effizientere Vorgehen, jedenfalls für uns in Bayern.

Behörden Spiegel: Welche Aufgaben soll das Amt in Zukunft haben?

Zacher: Das Thema der großräumigen Lagen ist nach der Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal aufgekommen. Wir hatten dazu im Landtag eine Anhörung, bei der deutlich wurde, dass die Koordinierung bei solchen übergreifenden Lagen verbessert werden muss. Das gilt grundsätzlich für alle Bundesländer. Deshalb haben wir bei uns eine sogenannte Landeseinsatzleitung eingerichtet, die bei großen Lagen diese Aufgabe übernehmen würde. Auf solche Lagen bereiten wir uns auch mit großen Übungen vor. Ein weiterer Schwerpunkt ist derzeit der Aufbau der Strukturen für die Zivile Verteidigung. Das ist mittlerweile bundesweit ein großes Thema. Die Zivile Verteidigung umfasst eine große Bandbreite: von der Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen über den Zivilschutz und die Notversorgung der Bevölkerung bis hin zur Unterstützung der Streitkräfte. Diese vier Säulen gilt es zunächst in den Griff zu bekommen und zu klären, welche Aufgaben sich daraus ergeben und wie wir uns bestmöglich darauf vorbereiten können. Das ist ein ganz großer neuer Schwerpunkt. Das bedeutet aber nicht, dass wir die klassischen Aufgaben – den Rettungsdienst, der in allen Ländern zur Basis gehört, oder das Feuerwehrwesen, das ebenfalls eine Grundlage des Zivilschutzes ist – vernachlässigen. Diese Aufgaben müssen selbstverständlich weiterlaufen.

Behörden Spiegel: Der deutsche Bevölkerungsschutz steht unter dem Druck multipler Krisen — Klimawandel, geopolitische Spannungen oder demografischer Wandel. Reichen die derzeitigen Ressourcen aus, um den Wandel hin zu einer resilienteren Gefahrenabwehr zu gestalten?

Zacher: In Bayern haben wir rund 450.000 Einsatzkräfte, davon sind etwa 430.000 ehrenamtlich tätig, etwa in den Hilfsorganisationen und bei der Feuerwehr. Das ist ein riesiges Reservoir, auf das wir zurückgreifen können, und bei den bisher bekannten Lagen funktioniert das auch hervorragend. Bei lang andauernden Lagen kommen wir allerdings an unsere Grenzen, gerade weil ein großer Teil der Einsatzkräfte ehrenamtlich tätig ist. Diese Ehrenamtlichen müssen im Einsatzfall von ihrer eigentlichen Arbeit freigestellt werden. Das stellt natürlich auch eine Belastung für die Arbeitgeber dar. Die Frage, die uns momentan zunehmend beschäftigt, ist deshalb: Was passiert bei längerfristigen Lagen? Ein zweiwöchiges Hochwasser können wir noch stemmen. Wenn wir aber eine Lage der Zivilen Verteidigung hätten, die ein halbes, dreiviertel Jahr oder noch länger andauert, kommen wir an Grenzen. Genau dieses Thema wird derzeit auch bundesweit diskutiert: Wie können wir damit umgehen und die notwendigen Strukturen schaffen? Bei der Zivilen Verteidigung muss man zudem sehen, dass meiner Einschätzung nach auch im Verwaltungsbereich noch deutlich Ressourcen aufgebaut werden müssen. Die Bandbreite der Aufgaben, die bewältigt werden müssen, ist groß. Hier müssen noch zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden, sonst werden wir die anstehenden Aufgaben nicht rechtzeitig in den Griff bekommen.

Behörden Spiegel: Welchen Stellenwert nimmt der Zivilschutz in Ihrem Amt ein?

Zacher: Der Zivilschutz ist eine Säule der Zivilen Verteidigung. Neben der Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen und der Notversorgung gehört auch der Zivilschutz selbst dazu, also der Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren und Risiken. Er stützt sich auf den Katastrophenschutz. Das ist gewissermaßen die andere Seite der Medaille: Die Einheiten, die den Katastrophenschutz durchführen, werden auch im Zivilschutz tätig sein. Für diese Einheiten ist das auch kein enormer Wechsel. Ob beispielsweise eine Brücke mit einem entgleisten Zug aufgrund eines technischen Versagens zusammengebrochen ist oder ob ein Sabotageakt dahintersteckt, macht im ersten Schritt für die Hilfsorganisationen keinen Unterschied. Sie müssen die Lage bewältigen. Beim Thema Zivilschutz bin ich deshalb relativ zuversichtlich, sofern die Lagen nicht zu lange andauern. Wie bereits gesagt, sind wir bundesweit grundsätzlich gut aufgestellt. Der Katastrophenschutz läuft, ist bundesweit gut organisiert und auch in Bayern gut aufgestellt. Er bildet gewissermaßen die Basis des Zivilschutzes. Die Zivile Verteidigung ist als eigenes Sachgebiet in diesem Landesamt angesiedelt. Daran sieht man, dass das Thema für uns einen hohen Stellenwert hat. Wir müssen es bei der Konzeption und natürlich auch bei den Übungen berücksichtigen. Wenn man sich beispielsweise die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen anschaut, wird deutlich, welche Aufgaben damit verbunden sind. Es muss eine zivile Alarmplanung aufgebaut werden: Wie wird vom Bund bis hinunter zu den Kommunen alarmiert? Umgekehrt braucht es in die andere Richtung ein Meldewesen, sodass am Ende auf Bundesebene ein umfassendes Lagebild für das Inland entstehen kann. Auch Überlegungen zur Ausweichsitzplanung für Regierung und Staatsverwaltung müssen neu betrachtet werden. All diese Dinge müssen wir in den Blick nehmen. Die Zivile Verteidigung ist eine Aufgabe des Bundes, und die Länder handeln dabei im Auftrag des Bundes. Das kann also nur in enger Zusammenarbeit funktionieren. Wir versuchen deshalb, für Bayern die konkreten Aufgaben zu identifizieren und zu adressieren. Das heißt: Wir müssen klären, wer jeweils dafür zuständig ist, die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen, damit am Ende keine Aufgabe unter den Tisch fällt.

Das Thema Zivile Verteidigung wird auch auf dem kommenden Polizeitag in Düsseldorf am 9. September Thema sein. Hier finden Sie weitere Informationen.

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